In der Privathaftpflichtversicherung der Janitos Versicherung sorgt das Innovationsupdate im Tarif Privathaftpflicht BASIC dafür, dass verbesserte Bedingungen ohne Mehrbeitrag automatisch und sofort auch für bestehende Verträge gelten – ganz ohne eigenes Zutun.
In der Private Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Privathaftpflicht BASIC folgendes für das Innovationsupdate:
Werden die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.
Betroffene Bedingungen:
- Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB)
- Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Privathaftpflichtversicherung Basic (Basic 2018)
Was bedeutet das konkret?
Verbessert der Versicherer seine Bedingungen zu Ihren Gunsten, ohne dass dafür ein zusätzlicher Beitrag fällig wird, profitieren Sie automatisch davon. Die neuen, besseren Regelungen gelten dann sofort auch für Ihren bereits bestehenden Vertrag – ohne dass Sie selbst aktiv werden müssen.
Häufige Fragen
Was ist das Innovationsupdate in der Privathaftpflicht BASIC?
Werden die zugrunde liegenden Bedingungen (AHB oder Basic 2018) ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers und ohne Mehrbeitrag geändert, gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für den bestehenden Vertrag.
Muss ich für die verbesserten Bedingungen einen höheren Beitrag zahlen?
Nein. Das Innovationsupdate greift nur bei Änderungen, die ohne Mehrbeitrag erfolgen.
Ab wann gelten die neuen Bedingungen für meinen Vertrag?
Die neuen Bedingungen gelten mit sofortiger Wirkung auch für Ihren Vertrag.
Welche Bedingungen sind vom Innovationsupdate betroffen?
Betroffen sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) sowie die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Privathaftpflichtversicherung Basic (Basic 2018).
Gilt das Update auch bei nachteiligen Änderungen?
Nein. Das Innovationsupdate greift nur bei Änderungen, die ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers erfolgen.