In der Private Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Privathaftpflicht BASIC folgendes für Zusatzpaket Online-Schutz:
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen sind gültig, sofern der Online-Schutz gegen Prämienzuschlag gesondert vereinbart wurde und im Versicherungsschein aufgeführt ist.
Die Janitos Versicherung AG kooperiert beim Versicherungsschutz für private Internetrisiken (Online-Schutz) mit der Inter Partner Assistance S.A., Direktion für Deutschland.
Die Inter Partner Assistance S.A. ist Versicherer und Risikoträger des OnlineSchutzes im Rahmen dieser Privathaftpflichtversicherung.
Die Telefonnummer für nachfolgenden Hilfeleistungen (telefonische Helpline, telefonische rechtliche Erstberatung) entnehmen Sie bitte unserer Homepage:
www.janitos.de
24.1. Versicherte Risiken
Gegenstand dieser Versicherung sind folgende Fälle:
* CyberMobbing im Internet (Ziff. 24.2)
* Zahlungsmitteldatendiebstahl (Ziff. 24.3)
* Identitätsdatendiebstahl (Ziff. 24.4)
* Konflikte mit OnlineHändlern (Ziff. 24.5)
* Abmahnung auf Grund einer Urheberechtsverletzung (Ziff. 24.6)
24.2. CyberMobbing im Internet
(1) Versichert sind die unter (2) erfassten Leistungsansprüche im Fall von CyberMobbing.
Unter CyberMobbing ist eine systematische Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu verstehen wie:
* rechtswidrige Veröffentlichungen falscher Tatsachen,
* Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdungen,
* rechtswidrige Veröffentlichung von persönlichen Informationen,
* Nötigungen,
* rechtswidrige Gewaltandrohungen,
mittels Fotografien, Texten, Videos oder öffentlichen Erklärungen, die über einen Blog, ein Diskussionsforum, ein soziales Netzwerk oder eine Website verbreitet werden.
(2) Der Leistungsanspruch umfasst die Vermittlung folgender Leistungen durch einen von dem Versicherer zu vermittelnden und zu bezahlenden Provider:
* Überprüfung der Reputation der versicherten Person im Internet und Erstellung eines Reputationsreports mit Handlungsempfehlungen;
* Ermittlung des verantwortlichen Webseitenbetreibers, bei dem der persönlichkeitsverletzende Eintrag erfolgt;
* Veranlassen der Entfernung durch einen mehrstufigen Löschungs/Änderungsauftrag;
* Auftrag zur Löschung der Suchvorschläge (Neuindexierungsauftrag) an Google nach Veranlassen der Entfernung eines persönlichkeitsverletzenden Eintrags der versicherten Person;
* Erstellung eines Abschlussberichts zu den Erfolgen oder Misserfolgen der erfolgten Maßnahmen.
Darüber hinaus umfasst der Leistungsanspruch die Kostenübernahme von bis zu drei persönlichen Erstberatungen (jeweils maximal 45 Minuten) zu drei unterschiedlichen Fällen im Jahr mit einem durch die Helpline des Versicherers vermittelten Psychologen. Diese Helpline ist an sieben Tagen die Woche, 24 Stunden am Tag erreichbar.
In dringenden Fällen steht ihnen außerdem die allgemeine Telefonseelsorge unter +49 800 111 011 1 zur Verfügung. Bei lebensbedrohlichen Situationen wenden Sie sich bitte an Tel. 112 (Rettungsdienst) bzw. an Tel. 116 (Ärztlicher Bereitschaftsdienst).
Es wird keine psychoanalytische oder psychotherapeutische Behandlung durchgeführt. Die Psychologen empfehlen gegebenenfalls jedoch weitere Behandlungsmaßnahmen.
Ein entsprechender Vertrag bezüglich der vorgenannten versicherten Leistungen kommt zwischen dem Versicherungsnehmer und dem durch den Versicherer vermittelten Dienstleistungserbringer zustande. Somit beschränkt sich die Haftung des Versicherers auf ein Organisations, Auswahlund Überwachungsverschulden.
(3) Umfang des Leistungsanspruchs
Der Versicherungsschutz erstreckt sich höchstens auf drei Fälle im Kalenderjahr. Der Leistungsanspruch ist auf den Höchstbetrag von EUR 5.000 für versicherte Leistungen im Kalenderjahr begrenzt.
(4) Der Leistungsanspruch entsteht ab dem Zeitpunkt, in dem die versicherte Mobbinghandlung im Internet der Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht wird und dem Versicherer durch geeignete Belege nachgewiesen wird.
(5) Nicht versichert sind Fälle des CyberMobbings
* zu denen die versicherte Person durch eigene Provokation Anlass gegeben hat. Dieser Ausschluss gilt selbst dann, wenn sie damit eine vorangegangene Provokation der angreifenden Person erwidert hat;
* durch eine Person, die im gleichen Haushalt des Versicherungsnehmers lebt und am Hauptwohnsitz des Versicherungsnehmers gemeldet ist;
* als Reaktion auf ein Verbrechen der versicherten Person, für das ein rechtskräftiges Urteil vorliegt;
* in Printmedien, Fernsehen, Radio, deren elektronische Ableger sowie elektronische Presseerzeugnisse;
* von Personen des öffentlichen Lebens/Interesses;
* die durch die Presse verursacht werden;
* betreffend alle aus dem CyberMobbing entstehenden Schäden, die nicht im Leistungsumfang enthalten sind sowie Folgeschäden;
* die durch eine versicherte Person selbst verursacht wurden.
Auf die sonstigen Ausschlussgründe unter Ziff. 24.10 wird verwiesen.
24.3. Zahlungsmitteldatendiebstahl
(1) Versichert sind die unter (2) erfassten Leistungsansprüche im Fall von Zahlungsmitteldatendiebstahl.
Zahlungsmitteldatendiebstahl ist das unbefugte Abfangen oder Ausspähen von Zahlungsmitteldaten im Internet im Sinne von § 202a Strafgesetzbuch (StGB).
Zahlungsmitteldaten sind Daten, durch deren Verwendung eine Zahlung oder eine Banktransaktion im Internet erfolgt, z. B. Kartennummern, Passwörter, Codes, Pins und Tans (inkl. LoginDaten von Kundenkonten, in denen Zahlungsverbindungdaten gespeichert sind).
(2) Der Leistungsanspruch umfasst die Vermittlung folgender Leistungen durch einen vom Versicherer zu vermittelnden und zu bezahlenden Provider:
* Gezielte und individuelle Suche nach den entwendeten Daten der versicherten Person im Internet und Erstellung eines Reports mit Handlungsempfehlungen;
* Ermittlung des Webseitenbetreibers, bei dem die jeweils gestohlenen Daten gelistet und möglicherweise gehandelt werden;
* Veranlassen der Entfernung durch einen mehrstufigen Löschungs/Änderungsauftrag bzgl. der entwendeten Daten im Internet;
* Auftrag zur Löschung der Suchvorschläge (Neuindexierungsauftrag) an Google nach Veranlassen der Entfernung eines Eintrags von Zahlungsmitteldaten der versicherten Person;
* Erstellung eines Abschlussberichts zu den Erfolgen oder Misserfolgen der erfolgten Maßnahmen.
Ein entsprechender Vertrag bezüglich der vorgenannten versicherten Leistungen kommt zwischen dem Versicherungsnehmer und dem durch den Versicherer vermittelten Dienstleistungserbringer zustande. Somit beschränkt sich die Haftung des Versicherers auf ein Organisations, Auswahlund Überwachungsverschulden.
(3) Umfang des Leistungsanspruchs
Der Versicherungsschutz erstreckt sich höchstens auf drei Fälle im Kalenderjahr. Der Leistungsanspruch ist auf den Höchstbetrag von EUR 5.000 für versicherte Leistungen im Kalenderjahr begrenzt.
(4) Der Leistungsanspruch entsteht bei einem begründeten und nachweisbaren Verdacht der versicherten Person, der dem Versicherer durch geeignete Belege nachgewiesen werden muss.
(5) Nicht versichert sind Fälle des Zahlungsmitteldatendiebstahls
* durch eine Person, die im gleichen Haushalt des Versicherungsnehmers lebt und am Hauptwohnsitz des Versicherungsnehmers gemeldet ist;
* von öffentlich bekannten und allgemein zugänglichen Daten;
* soweit anderweitige von Ihnen eingebundene Dienstleister (z.
B. OnlineBezahlsysteme wie z.B. PayPal oder OnlineTreuhänder) zum Ersatz verpflichtet sind;
* soweit eine Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann;
* der auf Grund eines unautorisierten Zugriffs auf die Datenverarbeitungssysteme des Versicherers erfolgt.
* betreffend alle aus dem Zahlungsmitteldatendiebstahl entstehenden Schäden, die nicht im Leistungsumfang enthalten sind sowie Folgeschäden;
* die durch eine versicherte Person selbst verursacht wurden.
Auf die sonstigen Ausschlussgründe unter Ziff. 24.10 wird verwiesen
24.4. Identitätsdatendiebstahl
(1) Versichert sind die unter (2) erfassten Leistungsansprüche im Fall von Identitätsdatendiebstahl.
Identitätsdatendiebstahl ist das unbefugte unberechtigte Abfangen oder Ausspähen von Identitätsdaten / Berechtigungsdaten im Internet, sowie die missbräuchliche Verwendung einer fremden Identität im Internet.
Identitätsdaten / Berechtigungsdaten sind alle Angaben mit persönlichem Bezug z. B. Benutzername, Anmeldedaten, Passwörter, IPAdresse, EMailAdresse, IBAN, Sozialversicherungsnummer, Personalausweisnummer, Reisepassnummer, Führerscheinnummer,
Fahrzeugschein oder Registrierungsnummer eines Fahrzeugs, Bankverbindung und Fingerabdrücke.
(2) Der Leistungsanspruch umfasst die Vermittlung folgender Leistungen durch einen vom Versicherer zu vermittelnden und zu bezahlenden Provider:
* Gezielte und individuelle Suche nach den entwendeten Daten der versicherten Person im Internet und Erstellung eines Reports mit Handlungsempfehlungen;
* Ermittlung des Webseitenbetreibers, bei dem die jeweils gestohlenen Daten gelistet und möglicherweise gehandelt werden;
* Veranlassen der Entfernung durch einen mehrstufiger Löschungs/Änderungsauftrag bzgl. der entwendeten Daten im Internet;
* Auftrag zur Löschung der Suchvorschläge (Neuindexierungsauftrag) an Google nach Veranlassen der Entfernung eines Eintrags von Identitätsdaten der versicherten Person;
* Erstellung eines Abschlussberichts zu den Erfolgen oder Misserfolgen der erfolgten Maßnahmen.
Ein entsprechender Vertrag bezüglich der vorgenannten versicherten Leistungen kommt zwischen dem Versicherungsnehmer und dem durch den Versicherer vermittelten Dienstleistungserbringer zustande. Somit beschränkt sich die Haftung des Versicherers auf ein Organisations, Auswahlund Überwachungsverschulden.
(3) Umfang des Leistungsanspruchs
Der Versicherungsschutz erstreckt sich höchstens auf drei Fälle im Kalenderjahr. Der Leistungsanspruch ist auf den Höchstbetrag von EUR 5.000 für versicherte Leistungen im Kalenderjahr begrenzt.
(4) Der Leistungsanspruch entsteht bei einem begründeten und nachweisbareren Verdacht der versicherten Person.
(5) Nicht versichert sind Fälle des Identitätsdatendiebstahls
* durch eine Person, die im gleichen Haushalt des Versicherungsnehmers lebt und am Hauptwohnsitz des Versicherungsnehmers gemeldet ist;
* betreffend alle aus dem Identitätsdatendiebstahl entstehenden Schäden, die nicht im Leistungsumfang enthalten sind sowie Folgeschäden;
* die durch eine versicherte Person verursacht wurden.
Auf die sonstigen Ausschlussgründe unter Ziff. 24.10 wird verwiesen.
24.5. Konflikte mit OnlineHändlern
(1) Versichert sind die unter (2) erfassten Leistungsansprüche in Fällen von Konflikten beim Einkauf von Waren über das Internet, soweit es sich dabei um Kaufverträge handelt,
* die zwischen einem gewerblichen Händler und einer Privatperson zustande kommen. Der gewerbliche Händler muss mit einem auf seiner Internetseite angegebenen Firmensitz / Niederlassung innerhalb der Europäischen Union registriert sein. Die Privatperson muss den Vertrag in eigenem Namen und eigenem privaten Interesse abgeschlossen haben;
* die über neue und bewegliche Sachen für den privaten Gebrauch abgeschlossen wurden;
* bei denen ein Kaufpreis von über EUR 50 inkl. Mehrwertsteuer vereinbart wurde;
* die online abgeschlossen wurden; also durch Vertragsschluss mittels Internet und durch Dateneingabe sowie Abgabe der Willenserklärung des Käufers auf der Webseite bzw. dem Onlineportal des Händlers. Hierunter fallen keine Verträge, die auf Grund direkter akustischer Kommunikation geschlossen wurden, wobei das Internet lediglich als „Telefonersatz“ verwendet wurde.
* bei denen eine Lieferadresse in Deutschland zur Anlieferung vereinbart wurde.
Nicht versichert ist der Einkauf bzw. der Erwerb von Waren, wenn er durch eine Ersteigerung zustande kam. Versichert sind lediglich klassische Kaufverträge per Internet über Waren, deren Preis bei Abgabe der Willenserklärung bereits festgelegt war.
(2) Der Leistungsanspruch umfasst folgende Leistungen:
* Kaufpreiserstattung bei Nichtlieferung
* Sofern der Kaufpreis bereits entrichtet wurde und trotz schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Frist die gesetzte Frist erfolglos abgelaufen ist, wird der Kaufpreis er
stattet, wenn die gesetzte Frist erfolglos abgelaufen ist und die versicherte Person diese Nichtlieferung polizeilich angezeigt hat; sofern der Kaufpreis bereits entrichtet wurde.
* Bei nichtkonformer Lieferung (falsche oder mangelhafte Ware) bzw. beschädigter Ware auf Grund mangelhafter Verpackung wird folgende Leistung erbracht:
* Akzeptiert der Händler die Rückgabe des Produkts (durch Sendung eines Ersatzproduktes/Rückzahlung des Kaufpreises) werden die Kosten des Zurückversands übernommen, sofern der Händler diese Kosten nicht übernimmt.
* Akzeptiert der Händler die Rückgabe des Produkts nicht (keine Sendung eines Ersatzproduktes/keine Rückzahlung des Kaufpreises), wird der Kaufpreis erstattet. Auf Wunsch des Versicherers muss die versicherte Person die Ware an die
AXA Assistance Deutschland GmbH ColoniaAllee 1020
Dokumentversion: 2018.07
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen sind gültig, sofern der Online-Schutz gegen Prämienzuschlag gesondert vereinbart wurde und im Versicherungsschein aufgeführt ist.
Die Janitos Versicherung AG kooperiert beim Versicherungsschutz für private Internetrisiken (Online-Schutz) mit der Inter Partner Assistance S.A., Direktion für Deutschland.
Die Inter Partner Assistance S.A. ist Versicherer und Risikoträger des OnlineSchutzes im Rahmen dieser Privathaftpflichtversicherung.
Die Telefonnummer für nachfolgenden Hilfeleistungen (telefonische Helpline, telefonische rechtliche Erstberatung) entnehmen Sie bitte unserer Homepage:
www.janitos.de
24.1. Versicherte Risiken
Gegenstand dieser Versicherung sind folgende Fälle:
* CyberMobbing im Internet (Ziff. 24.2)
* Zahlungsmitteldatendiebstahl (Ziff. 24.3)
* Identitätsdatendiebstahl (Ziff. 24.4)
* Konflikte mit OnlineHändlern (Ziff. 24.5)
* Abmahnung auf Grund einer Urheberechtsverletzung (Ziff. 24.6)
24.2. CyberMobbing im Internet
(1) Versichert sind die unter (2) erfassten Leistungsansprüche im Fall von CyberMobbing.
Unter CyberMobbing ist eine systematische Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu verstehen wie:
* rechtswidrige Veröffentlichungen falscher Tatsachen,
* Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdungen,
* rechtswidrige Veröffentlichung von persönlichen Informationen,
* Nötigungen,
* rechtswidrige Gewaltandrohungen,
mittels Fotografien, Texten, Videos oder öffentlichen Erklärungen, die über einen Blog, ein Diskussionsforum, ein soziales Netzwerk oder eine Website verbreitet werden.
(2) Der Leistungsanspruch umfasst die Vermittlung folgender Leistungen durch einen von dem Versicherer zu vermittelnden und zu bezahlenden Provider:
* Überprüfung der Reputation der versicherten Person im Internet und Erstellung eines Reputationsreports mit Handlungsempfehlungen;
* Ermittlung des verantwortlichen Webseitenbetreibers, bei dem der persönlichkeitsverletzende Eintrag erfolgt;
* Veranlassen der Entfernung durch einen mehrstufigen Löschungs/Änderungsauftrag;
* Auftrag zur Löschung der Suchvorschläge (Neuindexierungsauftrag) an Google nach Veranlassen der Entfernung eines persönlichkeitsverletzenden Eintrags der versicherten Person;
* Erstellung eines Abschlussberichts zu den Erfolgen oder Misserfolgen der erfolgten Maßnahmen.
Darüber hinaus umfasst der Leistungsanspruch die Kostenübernahme von bis zu drei persönlichen Erstberatungen (jeweils maximal 45 Minuten) zu drei unterschiedlichen Fällen im Jahr mit einem durch die Helpline des Versicherers vermittelten Psychologen. Diese Helpline ist an sieben Tagen die Woche, 24 Stunden am Tag erreichbar.
In dringenden Fällen steht ihnen außerdem die allgemeine Telefonseelsorge unter +49 800 111 011 1 zur Verfügung. Bei lebensbedrohlichen Situationen wenden Sie sich bitte an Tel. 112 (Rettungsdienst) bzw. an Tel. 116 (Ärztlicher Bereitschaftsdienst).
Es wird keine psychoanalytische oder psychotherapeutische Behandlung durchgeführt. Die Psychologen empfehlen gegebenenfalls jedoch weitere Behandlungsmaßnahmen.
Ein entsprechender Vertrag bezüglich der vorgenannten versicherten Leistungen kommt zwischen dem Versicherungsnehmer und dem durch den Versicherer vermittelten Dienstleistungserbringer zustande. Somit beschränkt sich die Haftung des Versicherers auf ein Organisations, Auswahlund Überwachungsverschulden.
(3) Umfang des Leistungsanspruchs
Der Versicherungsschutz erstreckt sich höchstens auf drei Fälle im Kalenderjahr. Der Leistungsanspruch ist auf den Höchstbetrag von EUR 5.000 für versicherte Leistungen im Kalenderjahr begrenzt.
(4) Der Leistungsanspruch entsteht ab dem Zeitpunkt, in dem die versicherte Mobbinghandlung im Internet der Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht wird und dem Versicherer durch geeignete Belege nachgewiesen wird.
(5) Nicht versichert sind Fälle des CyberMobbings
* zu denen die versicherte Person durch eigene Provokation Anlass gegeben hat. Dieser Ausschluss gilt selbst dann, wenn sie damit eine vorangegangene Provokation der angreifenden Person erwidert hat;
* durch eine Person, die im gleichen Haushalt des Versicherungsnehmers lebt und am Hauptwohnsitz des Versicherungsnehmers gemeldet ist;
* als Reaktion auf ein Verbrechen der versicherten Person, für das ein rechtskräftiges Urteil vorliegt;
* in Printmedien, Fernsehen, Radio, deren elektronische Ableger sowie elektronische Presseerzeugnisse;
* von Personen des öffentlichen Lebens/Interesses;
* die durch die Presse verursacht werden;
* betreffend alle aus dem CyberMobbing entstehenden Schäden, die nicht im Leistungsumfang enthalten sind sowie Folgeschäden;
* die durch eine versicherte Person selbst verursacht wurden.
Auf die sonstigen Ausschlussgründe unter Ziff. 24.10 wird verwiesen.
24.3. Zahlungsmitteldatendiebstahl
(1) Versichert sind die unter (2) erfassten Leistungsansprüche im Fall von Zahlungsmitteldatendiebstahl.
Zahlungsmitteldatendiebstahl ist das unbefugte Abfangen oder Ausspähen von Zahlungsmitteldaten im Internet im Sinne von § 202a Strafgesetzbuch (StGB).
Zahlungsmitteldaten sind Daten, durch deren Verwendung eine Zahlung oder eine Banktransaktion im Internet erfolgt, z. B. Kartennummern, Passwörter, Codes, Pins und Tans (inkl. LoginDaten von Kundenkonten, in denen Zahlungsverbindungdaten gespeichert sind).
(2) Der Leistungsanspruch umfasst die Vermittlung folgender Leistungen durch einen vom Versicherer zu vermittelnden und zu bezahlenden Provider:
* Gezielte und individuelle Suche nach den entwendeten Daten der versicherten Person im Internet und Erstellung eines Reports mit Handlungsempfehlungen;
* Ermittlung des Webseitenbetreibers, bei dem die jeweils gestohlenen Daten gelistet und möglicherweise gehandelt werden;
* Veranlassen der Entfernung durch einen mehrstufigen Löschungs/Änderungsauftrag bzgl. der entwendeten Daten im Internet;
* Auftrag zur Löschung der Suchvorschläge (Neuindexierungsauftrag) an Google nach Veranlassen der Entfernung eines Eintrags von Zahlungsmitteldaten der versicherten Person;
* Erstellung eines Abschlussberichts zu den Erfolgen oder Misserfolgen der erfolgten Maßnahmen.
Ein entsprechender Vertrag bezüglich der vorgenannten versicherten Leistungen kommt zwischen dem Versicherungsnehmer und dem durch den Versicherer vermittelten Dienstleistungserbringer zustande. Somit beschränkt sich die Haftung des Versicherers auf ein Organisations, Auswahlund Überwachungsverschulden.
(3) Umfang des Leistungsanspruchs
Der Versicherungsschutz erstreckt sich höchstens auf drei Fälle im Kalenderjahr. Der Leistungsanspruch ist auf den Höchstbetrag von EUR 5.000 für versicherte Leistungen im Kalenderjahr begrenzt.
(4) Der Leistungsanspruch entsteht bei einem begründeten und nachweisbaren Verdacht der versicherten Person, der dem Versicherer durch geeignete Belege nachgewiesen werden muss.
(5) Nicht versichert sind Fälle des Zahlungsmitteldatendiebstahls
* durch eine Person, die im gleichen Haushalt des Versicherungsnehmers lebt und am Hauptwohnsitz des Versicherungsnehmers gemeldet ist;
* von öffentlich bekannten und allgemein zugänglichen Daten;
* soweit anderweitige von Ihnen eingebundene Dienstleister (z.
B. OnlineBezahlsysteme wie z.B. PayPal oder OnlineTreuhänder) zum Ersatz verpflichtet sind;
* soweit eine Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann;
* der auf Grund eines unautorisierten Zugriffs auf die Datenverarbeitungssysteme des Versicherers erfolgt.
* betreffend alle aus dem Zahlungsmitteldatendiebstahl entstehenden Schäden, die nicht im Leistungsumfang enthalten sind sowie Folgeschäden;
* die durch eine versicherte Person selbst verursacht wurden.
Auf die sonstigen Ausschlussgründe unter Ziff. 24.10 wird verwiesen
24.4. Identitätsdatendiebstahl
(1) Versichert sind die unter (2) erfassten Leistungsansprüche im Fall von Identitätsdatendiebstahl.
Identitätsdatendiebstahl ist das unbefugte unberechtigte Abfangen oder Ausspähen von Identitätsdaten / Berechtigungsdaten im Internet, sowie die missbräuchliche Verwendung einer fremden Identität im Internet.
Identitätsdaten / Berechtigungsdaten sind alle Angaben mit persönlichem Bezug z. B. Benutzername, Anmeldedaten, Passwörter, IPAdresse, EMailAdresse, IBAN, Sozialversicherungsnummer, Personalausweisnummer, Reisepassnummer, Führerscheinnummer,
Fahrzeugschein oder Registrierungsnummer eines Fahrzeugs, Bankverbindung und Fingerabdrücke.
(2) Der Leistungsanspruch umfasst die Vermittlung folgender Leistungen durch einen vom Versicherer zu vermittelnden und zu bezahlenden Provider:
* Gezielte und individuelle Suche nach den entwendeten Daten der versicherten Person im Internet und Erstellung eines Reports mit Handlungsempfehlungen;
* Ermittlung des Webseitenbetreibers, bei dem die jeweils gestohlenen Daten gelistet und möglicherweise gehandelt werden;
* Veranlassen der Entfernung durch einen mehrstufiger Löschungs/Änderungsauftrag bzgl. der entwendeten Daten im Internet;
* Auftrag zur Löschung der Suchvorschläge (Neuindexierungsauftrag) an Google nach Veranlassen der Entfernung eines Eintrags von Identitätsdaten der versicherten Person;
* Erstellung eines Abschlussberichts zu den Erfolgen oder Misserfolgen der erfolgten Maßnahmen.
Ein entsprechender Vertrag bezüglich der vorgenannten versicherten Leistungen kommt zwischen dem Versicherungsnehmer und dem durch den Versicherer vermittelten Dienstleistungserbringer zustande. Somit beschränkt sich die Haftung des Versicherers auf ein Organisations, Auswahlund Überwachungsverschulden.
(3) Umfang des Leistungsanspruchs
Der Versicherungsschutz erstreckt sich höchstens auf drei Fälle im Kalenderjahr. Der Leistungsanspruch ist auf den Höchstbetrag von EUR 5.000 für versicherte Leistungen im Kalenderjahr begrenzt.
(4) Der Leistungsanspruch entsteht bei einem begründeten und nachweisbareren Verdacht der versicherten Person.
(5) Nicht versichert sind Fälle des Identitätsdatendiebstahls
* durch eine Person, die im gleichen Haushalt des Versicherungsnehmers lebt und am Hauptwohnsitz des Versicherungsnehmers gemeldet ist;
* betreffend alle aus dem Identitätsdatendiebstahl entstehenden Schäden, die nicht im Leistungsumfang enthalten sind sowie Folgeschäden;
* die durch eine versicherte Person verursacht wurden.
Auf die sonstigen Ausschlussgründe unter Ziff. 24.10 wird verwiesen.
24.5. Konflikte mit OnlineHändlern
(1) Versichert sind die unter (2) erfassten Leistungsansprüche in Fällen von Konflikten beim Einkauf von Waren über das Internet, soweit es sich dabei um Kaufverträge handelt,
* die zwischen einem gewerblichen Händler und einer Privatperson zustande kommen. Der gewerbliche Händler muss mit einem auf seiner Internetseite angegebenen Firmensitz / Niederlassung innerhalb der Europäischen Union registriert sein. Die Privatperson muss den Vertrag in eigenem Namen und eigenem privaten Interesse abgeschlossen haben;
* die über neue und bewegliche Sachen für den privaten Gebrauch abgeschlossen wurden;
* bei denen ein Kaufpreis von über EUR 50 inkl. Mehrwertsteuer vereinbart wurde;
* die online abgeschlossen wurden; also durch Vertragsschluss mittels Internet und durch Dateneingabe sowie Abgabe der Willenserklärung des Käufers auf der Webseite bzw. dem Onlineportal des Händlers. Hierunter fallen keine Verträge, die auf Grund direkter akustischer Kommunikation geschlossen wurden, wobei das Internet lediglich als „Telefonersatz“ verwendet wurde.
* bei denen eine Lieferadresse in Deutschland zur Anlieferung vereinbart wurde.
Nicht versichert ist der Einkauf bzw. der Erwerb von Waren, wenn er durch eine Ersteigerung zustande kam. Versichert sind lediglich klassische Kaufverträge per Internet über Waren, deren Preis bei Abgabe der Willenserklärung bereits festgelegt war.
(2) Der Leistungsanspruch umfasst folgende Leistungen:
* Kaufpreiserstattung bei Nichtlieferung
* Sofern der Kaufpreis bereits entrichtet wurde und trotz schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Frist die gesetzte Frist erfolglos abgelaufen ist, wird der Kaufpreis er
stattet, wenn die gesetzte Frist erfolglos abgelaufen ist und die versicherte Person diese Nichtlieferung polizeilich angezeigt hat; sofern der Kaufpreis bereits entrichtet wurde.
* Bei nichtkonformer Lieferung (falsche oder mangelhafte Ware) bzw. beschädigter Ware auf Grund mangelhafter Verpackung wird folgende Leistung erbracht:
* Akzeptiert der Händler die Rückgabe des Produkts (durch Sendung eines Ersatzproduktes/Rückzahlung des Kaufpreises) werden die Kosten des Zurückversands übernommen, sofern der Händler diese Kosten nicht übernimmt.
* Akzeptiert der Händler die Rückgabe des Produkts nicht (keine Sendung eines Ersatzproduktes/keine Rückzahlung des Kaufpreises), wird der Kaufpreis erstattet. Auf Wunsch des Versicherers muss die versicherte Person die Ware an die
AXA Assistance Deutschland GmbH ColoniaAllee 1020
Dokumentversion: 2018.07