In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt folgendes für Anzeigepflicht:
Wird der Verbleib abhandengekommener Sachen ermittelt, hat der Versicherungsnehmer oder der Versicherer dies nach Kenntniserlangung unverzüglich dem Vertragspartner in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) anzuzeigen.
Dokumentenversion: 2024.07
Wird der Verbleib abhandengekommener Sachen ermittelt, hat der Versicherungsnehmer oder der Versicherer dies nach Kenntniserlangung unverzüglich dem Vertragspartner in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) anzuzeigen.
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