In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt folgendes für Nicht versicherte Schäden:
- Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch
(1) Sturmflut;
(2) Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch eine der versicherten Naturgefahren (siehe Nr. 5.1.1) entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
(3) Grundwasser, soweit nicht an die Erdoberfläche gedrungen (siehe Nr. 5.3.1(3);
(4) Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung; dies gilt nicht für Erdbeben;
(5) Trockenheit oder Austrocknung.
- Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden an
(1) Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen;
(2) Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Nach Nr. 5.1 versichert sind jedoch auf dem gesamten Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, Antennenanlagen und Markisen, wenn sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt werden.
Dokumentenversion: 2024.07
- Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch
(1) Sturmflut;
(2) Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch eine der versicherten Naturgefahren (siehe Nr. 5.1.1) entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
(3) Grundwasser, soweit nicht an die Erdoberfläche gedrungen (siehe Nr. 5.3.1(3);
(4) Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung; dies gilt nicht für Erdbeben;
(5) Trockenheit oder Austrocknung.
- Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden an
(1) Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen;
(2) Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Nach Nr. 5.1 versichert sind jedoch auf dem gesamten Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, Antennenanlagen und Markisen, wenn sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt werden.
Dokumentenversion: 2024.07