In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt folgendes für Folgen der Obliegenheitsverletzung:
Verletzt der Versicherungsnehmer die in Nr. 16.1 genannte Obliegenheit, ist der Versicherer unter den in Abschnitt B 8.1.2 und 8.3 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Dokumentenversion: 2024.07
Verletzt der Versicherungsnehmer die in Nr. 16.1 genannte Obliegenheit, ist der Versicherer unter den in Abschnitt B 8.1.2 und 8.3 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
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