In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt folgendes für Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung:
Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 17.2 entsprechend Anwendung.
Dokumentenversion: 2024.07
Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 17.2 entsprechend Anwendung.
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