In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt folgendes für Unterversicherungsverzicht:
Der Versicherer nimmt bei der Entschädigung keinen Abzug wegen Unterversicherung vor (Unterversicherungsverzicht), wenn
(1) bei Eintritt des Versicherungsfalles die Wohnfläche der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche entspricht und
(2) die vereinbarte Versicherungssumme den vom Versicherer für die Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichtes vorgegebenen Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche, multipliziert mit der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche, nicht unterschreitet. Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn bei Objekten 650,00 Euro Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche vereinbart sind und
(3) nicht ein weiterer Hausratversicherungsvertrag für denselben Versicherungsort ohne Unterversicherungsverzicht besteht.
Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht ein bisher vereinbarter Unterversicherungsverzicht auf die neue Wohnung über. Sind die Voraussetzungen für die Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichts für die neue Wohnung nicht mehr erfüllt (z. B. bei einer Vergrößerung der Wohnfläche), gilt der Unterversicherungsverzicht bis zur Anpassung des Vertrages an die Voraussetzung, längstens jedoch bis zu zwei Monaten nach Umzugsbeginn.
Dokumentenversion: 2024.07
Der Versicherer nimmt bei der Entschädigung keinen Abzug wegen Unterversicherung vor (Unterversicherungsverzicht), wenn
(1) bei Eintritt des Versicherungsfalles die Wohnfläche der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche entspricht und
(2) die vereinbarte Versicherungssumme den vom Versicherer für die Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichtes vorgegebenen Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche, multipliziert mit der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche, nicht unterschreitet. Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn bei Objekten 650,00 Euro Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche vereinbart sind und
(3) nicht ein weiterer Hausratversicherungsvertrag für denselben Versicherungsort ohne Unterversicherungsverzicht besteht.
Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht ein bisher vereinbarter Unterversicherungsverzicht auf die neue Wohnung über. Sind die Voraussetzungen für die Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichts für die neue Wohnung nicht mehr erfüllt (z. B. bei einer Vergrößerung der Wohnfläche), gilt der Unterversicherungsverzicht bis zur Anpassung des Vertrages an die Voraussetzung, längstens jedoch bis zu zwei Monaten nach Umzugsbeginn.
Dokumentenversion: 2024.07