In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt folgendes für Anpassung von Versicherungssumme und Prämie:
- Der Versicherer passt den Versicherungsschutz an die Entwicklung der Verbraucherpreise an. Er verändert hierzu die Versicherungssumme.
Für die Anpassung wird der Index “Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter” verwendet. Dieser ist Bestandteil des Verbraucherpreisindexes für Deutschland (VPI). Maßgebend ist der jeweils für den Monat September vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index.
Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Index im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat.
Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt.
Die neue Versicherungssumme verändert sich jeweils mit Beginn einer jeden Versicherungsperiode. Sie wird auf den nächsten vollen Euro aufgerundet. Der Versicherer gibt dem Versicherungsnehmer die neue Versicherungssumme bekannt.
Wird bei Verträgen, die im Rahmen der Janitos Annahmerichtlinien zur Hausratversicherung abgeschlossen wurden, durch die Anpassung eine Versicherungssumme von 350.000 Euro erreicht, stellt dieser Wert die Maximalversicherungssumme dar und es erfolgt keine weitere Anpassung.
Wird bei Verträgen, die außerhalb der Janitos Annahmerichtlinien im Rahmen einer individuellen Prüfung mit einer Versicherungssumme von über 350.000 Euro abgeschlossen wurden, durch die Anpassung eine Versicherungssumme von 500.000 Euro erreicht, stellt dieser Wert die Maximalversicherungssumme dar und es erfolgt keine weitere Anpassung.
- Aus der neuen Versicherungssumme ergibt sich eine neue Prämie.
- Der Versicherungsnehmer kann der Anpassung der Versicherungssumme durch Erklärung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) widersprechen. Dies muss innerhalb eines Monats geschehen, nachdem ihm die Mitteilung über die neue Versicherungssumme zugegangen ist. Um die Frist zu wahren, genügt es, den Widerspruch rechtzeitig abzusenden. Damit wird die Anpassung nicht wirksam.
Dokumentenversion: 2024.07
- Der Versicherer passt den Versicherungsschutz an die Entwicklung der Verbraucherpreise an. Er verändert hierzu die Versicherungssumme.
Für die Anpassung wird der Index “Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter” verwendet. Dieser ist Bestandteil des Verbraucherpreisindexes für Deutschland (VPI). Maßgebend ist der jeweils für den Monat September vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index.
Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Index im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat.
Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt.
Die neue Versicherungssumme verändert sich jeweils mit Beginn einer jeden Versicherungsperiode. Sie wird auf den nächsten vollen Euro aufgerundet. Der Versicherer gibt dem Versicherungsnehmer die neue Versicherungssumme bekannt.
Wird bei Verträgen, die im Rahmen der Janitos Annahmerichtlinien zur Hausratversicherung abgeschlossen wurden, durch die Anpassung eine Versicherungssumme von 350.000 Euro erreicht, stellt dieser Wert die Maximalversicherungssumme dar und es erfolgt keine weitere Anpassung.
Wird bei Verträgen, die außerhalb der Janitos Annahmerichtlinien im Rahmen einer individuellen Prüfung mit einer Versicherungssumme von über 350.000 Euro abgeschlossen wurden, durch die Anpassung eine Versicherungssumme von 500.000 Euro erreicht, stellt dieser Wert die Maximalversicherungssumme dar und es erfolgt keine weitere Anpassung.
- Aus der neuen Versicherungssumme ergibt sich eine neue Prämie.
- Der Versicherungsnehmer kann der Anpassung der Versicherungssumme durch Erklärung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) widersprechen. Dies muss innerhalb eines Monats geschehen, nachdem ihm die Mitteilung über die neue Versicherungssumme zugegangen ist. Um die Frist zu wahren, genügt es, den Widerspruch rechtzeitig abzusenden. Damit wird die Anpassung nicht wirksam.
Dokumentenversion: 2024.07