In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt folgendes für Definitionen:
- Versicherte Wertsachen (siehe Abschnitt A 6.2.2) sind
(1) Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarte);
(2) Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
(3) Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin;
(4) Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken) sowie nicht in 13.1.1 (4) genannte Sachen aus Silber;
(5) Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre alt sind), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
- Wertschutzschränke im Sinne von Nr. 13.2.2 sind Sicherheitsbehältnisse, die
(1) durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sind und
(2) als freistehende Wertschutzschränke ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen oder bei geringerem Gewicht nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sind (Einmauerschrank).
Dokumentenversion: 2024.07
- Versicherte Wertsachen (siehe Abschnitt A 6.2.2) sind
(1) Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarte);
(2) Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
(3) Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin;
(4) Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken) sowie nicht in 13.1.1 (4) genannte Sachen aus Silber;
(5) Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre alt sind), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
- Wertschutzschränke im Sinne von Nr. 13.2.2 sind Sicherheitsbehältnisse, die
(1) durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sind und
(2) als freistehende Wertschutzschränke ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen oder bei geringerem Gewicht nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sind (Einmauerschrank).
Dokumentenversion: 2024.07