In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt folgendes für Versicherte Kosten:
Berechnungsgrundlage für die Entschädigung versicherter Kosten (siehe Abschnitt A 8) ist der Nachweis tatsächlich angefallener Kosten unter Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
Für die Entschädigungsberechnung der versicherten Kosten (siehe Abschnitt A 8) sowie der Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten (siehe Abschnitt B 13) gilt Nr. 12.5 entsprechend.
Dokumentenversion: 2024.07
Berechnungsgrundlage für die Entschädigung versicherter Kosten (siehe Abschnitt A 8) ist der Nachweis tatsächlich angefallener Kosten unter Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
Für die Entschädigungsberechnung der versicherten Kosten (siehe Abschnitt A 8) sowie der Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten (siehe Abschnitt B 13) gilt Nr. 12.5 entsprechend.
Dokumentenversion: 2024.07