In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt folgendes für Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung:
Ist die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalls (siehe Abschnitt A 1.1) niedriger als der Versicherungswert (siehe Abschnitt A 9.1) der versicherten Sachen (Unterversicherung) und ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart bzw. dieser nachträglich entfallen, wird die Entschädigung gemäß Nr. 12.1 in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
Dokumentenversion: 2024.07
Ist die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalls (siehe Abschnitt A 1.1) niedriger als der Versicherungswert (siehe Abschnitt A 9.1) der versicherten Sachen (Unterversicherung) und ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart bzw. dieser nachträglich entfallen, wird die Entschädigung gemäß Nr. 12.1 in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
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