In der Unfallversicherung der Janitos Versicherung gilt folgendes für Zahlung und die Folgen verspäteter Zahlung der Folgeprämie:
2.4.1. Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
Die Folgeprämien werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig.
2.4.2. Verzug
a) Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.
b) Wir werden Sie auf Ihre Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Diese Fristsetzung ist nur wirksam, wenn wir darin die rückständigen Beträge der Prämie sowie die Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und die Rechtsfolgen angeben, die nach den Ziffern 2.4.3 und
2.4.4 der Allgemeinen Bedingungen mit dem Fristablauf verbunden sind.
c) Wir sind berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
2.4.3. Kein Versicherungsschutz
Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, wenn Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 2.4.2 b) der Allgemeinen Bedingungen darauf hingewiesen wurden.
2.4.4. Kündigung
a) Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn wir Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 2.4.2 b) der Allgemeinen Bedingungen darauf hingewiesen haben.
b) Haben wir gekündigt, und zahlen Sie danach innerhalb eines Monats die angemahnte Prämie, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
Dokumentversion: 2021.04
2.4.1. Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
Die Folgeprämien werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig.
2.4.2. Verzug
a) Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.
b) Wir werden Sie auf Ihre Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Diese Fristsetzung ist nur wirksam, wenn wir darin die rückständigen Beträge der Prämie sowie die Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und die Rechtsfolgen angeben, die nach den Ziffern 2.4.3 und
2.4.4 der Allgemeinen Bedingungen mit dem Fristablauf verbunden sind.
c) Wir sind berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
2.4.3. Kein Versicherungsschutz
Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, wenn Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 2.4.2 b) der Allgemeinen Bedingungen darauf hingewiesen wurden.
2.4.4. Kündigung
a) Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn wir Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 2.4.2 b) der Allgemeinen Bedingungen darauf hingewiesen haben.
b) Haben wir gekündigt, und zahlen Sie danach innerhalb eines Monats die angemahnte Prämie, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
Dokumentversion: 2021.04