In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Glasversicherung folgendes für Nicht versicherte Gefahren und Schäden:
1.2.1. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf
(1) Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten (z. B. Schrammen, Kratzer, Muschelausbrüche);
(2) Undichtwerden der Randverbindungen von MehrscheibenIsolierverglasungen.
1.2.2. Nicht versichert sind Schäden, die durch
(1) Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung;
(2) Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat;
(3) Sturm, Hagel;
(4) Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch
entstehen und soweit für diese anderweitig Versicherungsschutz besteht.
2. Ausschlüsse Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie
Dokumentversion: 2024.07
1.2.1. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf
(1) Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten (z. B. Schrammen, Kratzer, Muschelausbrüche);
(2) Undichtwerden der Randverbindungen von MehrscheibenIsolierverglasungen.
1.2.2. Nicht versichert sind Schäden, die durch
(1) Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung;
(2) Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat;
(3) Sturm, Hagel;
(4) Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch
entstehen und soweit für diese anderweitig Versicherungsschutz besteht.
2. Ausschlüsse Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie
Dokumentversion: 2024.07