In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Glasversicherung folgendes für Verzinsung:
Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
8.2.1. Die Entschädigung ist soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird seit Anzeige des Schadens zu verzinsen.
8.2.2. Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt(e) unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 247 BGB), mindestens jedoch bei 4 Prozent und höchstens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr.
8.2.3. Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Dokumentversion: 2024.07
Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
8.2.1. Die Entschädigung ist soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird seit Anzeige des Schadens zu verzinsen.
8.2.2. Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt(e) unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 247 BGB), mindestens jedoch bei 4 Prozent und höchstens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr.
8.2.3. Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Dokumentversion: 2024.07