In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Glasversicherung folgendes für Aufschiebung der Zahlung:
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
8.4.1. Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen;
8.4.2. ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalles noch läuft.
9. Wohnungswechsel
Dokumentversion: 2024.07
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
8.4.1. Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen;
8.4.2. ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalles noch läuft.
9. Wohnungswechsel
Dokumentversion: 2024.07