In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Glasversicherung folgendes für Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften:
Nr. 9.6 gilt entsprechend für eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften, sofern beide Partner am Versicherungsort gemeldet sind.
10. Besondere gefahrerhöhende Umstände
Dokumentversion: 2024.07
Nr. 9.6 gilt entsprechend für eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften, sofern beide Partner am Versicherungsort gemeldet sind.
10. Besondere gefahrerhöhende Umstände
Dokumentversion: 2024.07