In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Glasversicherung folgendes für Folgen einer Gefahrerhöhung:
Zu den Folgen einer Gefahrerhöhung siehe Abschnitt B Nr. 9.3 bis Nr. 9.5.
Abschnitt B
1. Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss
Dokumentversion: 2024.07
Zu den Folgen einer Gefahrerhöhung siehe Abschnitt B Nr. 9.3 bis Nr. 9.5.
Abschnitt B
1. Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss
Dokumentversion: 2024.07