In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Glasversicherung folgendes für Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht:
Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht (siehe Nr. 11.1) vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den in Abschnitt B 8 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.
Dokumentversion: 2024.07
Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht (siehe Nr. 11.1) vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den in Abschnitt B 8 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.
Dokumentversion: 2024.07