In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Glasversicherung folgendes für Erklärungen des Versicherungsnehmers:
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend
18.1.1. den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages;
18.1.2. ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
18.1.3. Anzeigeund Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Dokumentversion: 2024.07
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend
18.1.1. den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages;
18.1.2. ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
18.1.3. Anzeigeund Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Dokumentversion: 2024.07