In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Glasversicherung folgendes für Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung:
Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 17.2 entsprechend Anwendung.
18. Vollmacht des Versicherungsvertreters
Dokumentversion: 2024.07
Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 17.2 entsprechend Anwendung.
18. Vollmacht des Versicherungsvertreters
Dokumentversion: 2024.07