In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Hausratversicherung Balance folgendes für Schäden durch Anprall von Flugkörpern, Schienen, Kraftund Wasserfahrzeugen:
In Ergänzung zu Abschnitt A 2.1.4 VHB 2010 gilt:
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch den Anprall
• eines Luftfahrzeuges oder sonstigen Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung oder
• eines Kraft, Schienen, oder Wasserfahrzeuges
zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.
Für den Anprall von Kraftfahrzeugen besteht Versicherungsschutz jedoch nur, wenn diese nicht vom Versicherungsnehmer (Eigentümer, Halter, Fahrer) betrieben werden.
Dokumentversion: 2024.07
In Ergänzung zu Abschnitt A 2.1.4 VHB 2010 gilt:
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch den Anprall
• eines Luftfahrzeuges oder sonstigen Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung oder
• eines Kraft, Schienen, oder Wasserfahrzeuges
zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.
Für den Anprall von Kraftfahrzeugen besteht Versicherungsschutz jedoch nur, wenn diese nicht vom Versicherungsnehmer (Eigentümer, Halter, Fahrer) betrieben werden.
Dokumentversion: 2024.07