In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Hausratversicherung Balance folgendes für Rabattsystem bei Schadenfreiheit:
11.19.1. Ersteinstufung
Die Ersteinstufung in das Rabattsystem bei Schadenfreiheit richtet sich nach den Schadenfreiheitsklassen (SFKlasse) und dem sich daraus ergebenden Prämiensatz aufgrund des Schadenverlaufs des Versicherungsnehmers der vergangenen 5 Jahre.
Für Hausratversicherungen, zu denen die Angabe der Vorversicherung mit
„Nein“ oder 0 Vorschäden gemacht wurde, erfolgt die Ersteinstufung in die Schadenfreiheitsklasse 14.
Für Hausratversicherungen, zu denen die Angabe der Vorversicherung mit einem Vorschaden gemacht wurde, erfolgt die Ersteinstufung in die Schadenfreiheitsklasse 9.
Für Hausratversicherungen, zu denen die Angabe der Vorversicherung mit zwei Vorschäden gemacht wurde, erfolgt die Ersteinstufung in die Schadenfreiheitsklasse 4.
11.19.2. Rückoder Weiterstufung
Während der Vertragslaufzeit findet jeweils zur nächsten Hauptfälligkeit eine automatische Prämienanpassung aufgrund des Vertragsverlaufs in Form einer Rückoder Weiterstufung statt.
Hat der Versicherungsschutz für ein ganzes Versicherungsjahr bestanden, ohne dass in dieser Zeit eine Entschädigungsleistung erbracht wurde, wird der Vertrag in die nächste Schadenfreiheitsklasse mit günstigerem oder gleichem Prämiensatz eingestuft.
Sobald die erste Entschädigungsleistung zu einem Schadenereignis gezahlt wird, wird der Vertrag in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Entschädigungsleistungen zu mehreren Schadenereignissen führen zu entsprechend weiteren Rückstufungen.
11.19.3. Rabattstaffel
Es gilt die folgende Staffel für Erstein, Rückund Weiterstufung:
11.19.4.
Rückzahlung der Entschädigungsleistung
Wird eine Entschädigungsleistung innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt der abschließenden Entschädigungszahlung freiwillig (ohne vertragliche Verpflichtung) an den Versicherer zurückgezahlt, so wird der Vertrag insoweit als schadenfrei behandelt.
11.19.5. Sonderkündigungsrecht
Im Falle einer Rückstufung kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Rückstufung durch eine Erklärung in Textform zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Rückstufung kündigen.
Dokumentversion: 2024.07
11.19.1. Ersteinstufung
Die Ersteinstufung in das Rabattsystem bei Schadenfreiheit richtet sich nach den Schadenfreiheitsklassen (SFKlasse) und dem sich daraus ergebenden Prämiensatz aufgrund des Schadenverlaufs des Versicherungsnehmers der vergangenen 5 Jahre.
Für Hausratversicherungen, zu denen die Angabe der Vorversicherung mit
„Nein“ oder 0 Vorschäden gemacht wurde, erfolgt die Ersteinstufung in die Schadenfreiheitsklasse 14.
Für Hausratversicherungen, zu denen die Angabe der Vorversicherung mit einem Vorschaden gemacht wurde, erfolgt die Ersteinstufung in die Schadenfreiheitsklasse 9.
Für Hausratversicherungen, zu denen die Angabe der Vorversicherung mit zwei Vorschäden gemacht wurde, erfolgt die Ersteinstufung in die Schadenfreiheitsklasse 4.
11.19.2. Rückoder Weiterstufung
Während der Vertragslaufzeit findet jeweils zur nächsten Hauptfälligkeit eine automatische Prämienanpassung aufgrund des Vertragsverlaufs in Form einer Rückoder Weiterstufung statt.
Hat der Versicherungsschutz für ein ganzes Versicherungsjahr bestanden, ohne dass in dieser Zeit eine Entschädigungsleistung erbracht wurde, wird der Vertrag in die nächste Schadenfreiheitsklasse mit günstigerem oder gleichem Prämiensatz eingestuft.
Sobald die erste Entschädigungsleistung zu einem Schadenereignis gezahlt wird, wird der Vertrag in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Entschädigungsleistungen zu mehreren Schadenereignissen führen zu entsprechend weiteren Rückstufungen.
11.19.3. Rabattstaffel
Es gilt die folgende Staffel für Erstein, Rückund Weiterstufung:
11.19.4.
Rückzahlung der Entschädigungsleistung
Wird eine Entschädigungsleistung innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt der abschließenden Entschädigungszahlung freiwillig (ohne vertragliche Verpflichtung) an den Versicherer zurückgezahlt, so wird der Vertrag insoweit als schadenfrei behandelt.
11.19.5. Sonderkündigungsrecht
Im Falle einer Rückstufung kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Rückstufung durch eine Erklärung in Textform zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Rückstufung kündigen.
Dokumentversion: 2024.07