In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Hausratversicherung Balance folgendes für Diebstahl aus verschlossenen Kfz, Anhängern, KfzDachboxen sowie Wasserfahrzeugen:
Mitversichert ist der Diebstahl von versicherten Sachen
• aus dem verschlossenen Innenoder Kofferraum eines Kraftfahrzeugs (einschließlich Wohnmobil), dem verschlossenen Anhänger oder aus der auf das Fahrzeug montierten verschlossenen KfzDachbox.
• aus dem mit mindestens einem Sicherheitsschloss verschlossenen Innenraum eines Wasserfahrzeugs.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass es sich um fest umschlossene Behältnisse handelt, die vom Täter aufgebrochen oder gewaltsam geöffnet wurden. Darunter fällt explizit auch das Aufschneiden
oder Aufschlitzen von Cabriodächern. Eine Abdeckung mit Planen, Persenningen oder Ähnlichem gilt dagegen nicht als feste Umschließung.
Für elektrische, elektronische und optische Geräte besteht Versicherungsschutz nur, sofern sie sich zum Zeitpunkt des Diebstahls im Innenoder Kofferraum eines Kraftfahrzeugs befanden und von außen für den Täter nicht sichtbar waren.
Kein Versicherungsschutz besteht für Wertsachen inkl. Bargeld.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5 % der Versicherungssumme begrenzt. Im Rahmen dieser Entschädigungsgrenze beträgt die Leistung des Versicherers für elektrische, elektronische und optische Geräte maximal EUR 250.
Dokumentversion: 2024.07
Mitversichert ist der Diebstahl von versicherten Sachen
• aus dem verschlossenen Innenoder Kofferraum eines Kraftfahrzeugs (einschließlich Wohnmobil), dem verschlossenen Anhänger oder aus der auf das Fahrzeug montierten verschlossenen KfzDachbox.
• aus dem mit mindestens einem Sicherheitsschloss verschlossenen Innenraum eines Wasserfahrzeugs.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass es sich um fest umschlossene Behältnisse handelt, die vom Täter aufgebrochen oder gewaltsam geöffnet wurden. Darunter fällt explizit auch das Aufschneiden
oder Aufschlitzen von Cabriodächern. Eine Abdeckung mit Planen, Persenningen oder Ähnlichem gilt dagegen nicht als feste Umschließung.
Für elektrische, elektronische und optische Geräte besteht Versicherungsschutz nur, sofern sie sich zum Zeitpunkt des Diebstahls im Innenoder Kofferraum eines Kraftfahrzeugs befanden und von außen für den Täter nicht sichtbar waren.
Kein Versicherungsschutz besteht für Wertsachen inkl. Bargeld.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5 % der Versicherungssumme begrenzt. Im Rahmen dieser Entschädigungsgrenze beträgt die Leistung des Versicherers für elektrische, elektronische und optische Geräte maximal EUR 250.
Dokumentversion: 2024.07