In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Hausratversicherung Balance folgendes für Trickund Taschendiebstahl außerhalb des Versicherungsorts:
In Erweiterung von Abschnitt A 3 VHB 2010 gilt:
Versicherungsschutz besteht für den Diebstahl von Taschen einschließlich deren Inhalt, sofern sich diese im unmittelbaren Einflussbereich des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person befindet und die Wegnahme durch angewandte List, Schnelligkeit, besondere Geschicklichkeit oder unter Ausnutzung eines Überraschungsmomentes erfolgt.
Nicht versichert ist allein der Diebstahl des Tascheninhalts aus einer Tasche. Im Sinne dieser Regelung gelten reine Schutzhüllen (z.B. für Kameras) sowie Brieftaschen, Geldbörsen, Portemonnaies oder vergleichbare Behältnisse nicht als Taschen.
Abweichend von Abschnitt A 6.2.3(4) VHB 2010 sind nur Sachen versichert, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5 % der Versicherungssumme, maximal EUR 2.500 begrenzt. Im Rahmen dieser Entschädigungsgrenze beträgt die Leistung des Versicherers für Wertsachen inkl. Bargeld sowie für elektrische, elektronische und optische Geräte maximal EUR 250.
Dokumentversion: 2024.07
In Erweiterung von Abschnitt A 3 VHB 2010 gilt:
Versicherungsschutz besteht für den Diebstahl von Taschen einschließlich deren Inhalt, sofern sich diese im unmittelbaren Einflussbereich des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person befindet und die Wegnahme durch angewandte List, Schnelligkeit, besondere Geschicklichkeit oder unter Ausnutzung eines Überraschungsmomentes erfolgt.
Nicht versichert ist allein der Diebstahl des Tascheninhalts aus einer Tasche. Im Sinne dieser Regelung gelten reine Schutzhüllen (z.B. für Kameras) sowie Brieftaschen, Geldbörsen, Portemonnaies oder vergleichbare Behältnisse nicht als Taschen.
Abweichend von Abschnitt A 6.2.3(4) VHB 2010 sind nur Sachen versichert, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5 % der Versicherungssumme, maximal EUR 2.500 begrenzt. Im Rahmen dieser Entschädigungsgrenze beträgt die Leistung des Versicherers für Wertsachen inkl. Bargeld sowie für elektrische, elektronische und optische Geräte maximal EUR 250.
Dokumentversion: 2024.07