In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Hausratversicherung Balance folgendes für Erpressung (räuberische Erpressung):
In Erweiterung von Abschnitt A 3.4.3 VHB 2010 gilt:
Bei einem versicherten Raub nach Abschnitt A 3.4 VHB 2010 besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn die Heranschaffung der Sachen an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe erpresst wurde.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5 %der Versicherungssumme begrenzt.
Dokumentversion: 2024.07
In Erweiterung von Abschnitt A 3.4.3 VHB 2010 gilt:
Bei einem versicherten Raub nach Abschnitt A 3.4 VHB 2010 besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn die Heranschaffung der Sachen an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe erpresst wurde.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5 %der Versicherungssumme begrenzt.
Dokumentversion: 2024.07