In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Hausratversicherung Balance folgendes für Vermögensschäden beim OnlineBanking:
a) Versichert sind Vermögensschäden durch Dritte, die sich unberechtigten Zugriff auf die Internetzugangsund Identifikationsdaten für das OnlineBanking verschaffen und mit diesen Daten unberechtigte Überweisungen von ausschließlich privat genutzten Bankkonten des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person vornehmen.
Ein Vermögensschaden im Sinne dieser Bestimmung ist die unmittelbar aus dem unberechtigten Zugriff resultierende Vermögenseinbuße in Höhe des abgebuchten bzw. überwiesenen Betrags.
b) Versicherungsschutz besteht für alle onlinefähigen Konten von Banken, Kreditinstituten sowie OnlineBezahlsystemen wie z.B. PayPal oder OnlineTreuhänder.
c) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 5 % der Versicherungssumme, maximal EUR 2.000 begrenzt.
d) Als Eintritt des Versicherungsfalls gilt der erstmalige unberechtigte Zugriff auf ein versichertes Bankkonto.
Mehrere Schäden stellen einen Versicherungsfall dar, wenn sie auf eine gemeinsame schadenursächliche Handlung zurückzuführen sind, bei dem die Täter mehrere Zugangsund Identifikationsdaten erlangt haben.
e) Voraussetzungen für den Versicherungsschutz:
• PCSysteme im Haushalt des Versicherungsnehmers sind mit einer Firewall gegen unberechtigtes Eindringen sowie einer Virenschutzund Spywaresoftware ausgestattet, die jeweils auf dem neuesten Stand gehalten und aktualisiert werden.
• Internetzugangsund Identifikationsdaten für das OnlineBanking werden nicht auf den PCSystemen im Haushalt des Versicherungsnehmers gespeichert. Bei dem Verdacht, dass ein unberechtigter Dritter Kenntnis von diesen Daten erlangt hat, ist der Zugang zum OnlineBanking des Kreditinstitutes unverzüglich sperren zu lassen.
• der Versicherungsnehmer meldet unberechtigte Überweisungen bzw. Vermögensschäden unverzüglich seiner Bank und der zuständigen Polizeidienststelle.
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten ist der Versicherer unter den in Abschnitt B 8.3 VHB 2010 beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei.
f) Nicht versichert sind aus den versicherten Schäden resultierende Folgeschäden (z. B. Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung, in Rechnung gestellte Kosten der Bank u. ä.).
Der Versicherungsschutz erstreckt sich außerdem nicht auf Leistungen, die von einem Schaden verursachenden Dritten erlangt werden können oder auf Schäden, für die das kontoführende Bankoder Kreditinstitut bzw. der Anbieter des Kontos haftet.
Dokumentversion: 2024.07
a) Versichert sind Vermögensschäden durch Dritte, die sich unberechtigten Zugriff auf die Internetzugangsund Identifikationsdaten für das OnlineBanking verschaffen und mit diesen Daten unberechtigte Überweisungen von ausschließlich privat genutzten Bankkonten des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person vornehmen.
Ein Vermögensschaden im Sinne dieser Bestimmung ist die unmittelbar aus dem unberechtigten Zugriff resultierende Vermögenseinbuße in Höhe des abgebuchten bzw. überwiesenen Betrags.
b) Versicherungsschutz besteht für alle onlinefähigen Konten von Banken, Kreditinstituten sowie OnlineBezahlsystemen wie z.B. PayPal oder OnlineTreuhänder.
c) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 5 % der Versicherungssumme, maximal EUR 2.000 begrenzt.
d) Als Eintritt des Versicherungsfalls gilt der erstmalige unberechtigte Zugriff auf ein versichertes Bankkonto.
Mehrere Schäden stellen einen Versicherungsfall dar, wenn sie auf eine gemeinsame schadenursächliche Handlung zurückzuführen sind, bei dem die Täter mehrere Zugangsund Identifikationsdaten erlangt haben.
e) Voraussetzungen für den Versicherungsschutz:
• PCSysteme im Haushalt des Versicherungsnehmers sind mit einer Firewall gegen unberechtigtes Eindringen sowie einer Virenschutzund Spywaresoftware ausgestattet, die jeweils auf dem neuesten Stand gehalten und aktualisiert werden.
• Internetzugangsund Identifikationsdaten für das OnlineBanking werden nicht auf den PCSystemen im Haushalt des Versicherungsnehmers gespeichert. Bei dem Verdacht, dass ein unberechtigter Dritter Kenntnis von diesen Daten erlangt hat, ist der Zugang zum OnlineBanking des Kreditinstitutes unverzüglich sperren zu lassen.
• der Versicherungsnehmer meldet unberechtigte Überweisungen bzw. Vermögensschäden unverzüglich seiner Bank und der zuständigen Polizeidienststelle.
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten ist der Versicherer unter den in Abschnitt B 8.3 VHB 2010 beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei.
f) Nicht versichert sind aus den versicherten Schäden resultierende Folgeschäden (z. B. Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung, in Rechnung gestellte Kosten der Bank u. ä.).
Der Versicherungsschutz erstreckt sich außerdem nicht auf Leistungen, die von einem Schaden verursachenden Dritten erlangt werden können oder auf Schäden, für die das kontoführende Bankoder Kreditinstitut bzw. der Anbieter des Kontos haftet.
Dokumentversion: 2024.07