In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Best Selection folgendes für Anprall von Luft, Schienen, Kraftund Wasserfahrzeugen:
Abweichend von Abschnitt A § 1 Nr. 1 a) VGB 2010 leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch den Anprall eines Luft, Schienen, Kraftoder Wasserfahrzeuges und sonstiger Flugkörper (gem. § 1 LuftVG) zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.
Für den Anprall von Kraftfahrzeugen besteht Versicherungsschutz nur, wenn diese nicht vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person (Eigentümer, Halter, Fahrer) betrieben werden.
Dokumentversion: 2022.05
Abweichend von Abschnitt A § 1 Nr. 1 a) VGB 2010 leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch den Anprall eines Luft, Schienen, Kraftoder Wasserfahrzeuges und sonstiger Flugkörper (gem. § 1 LuftVG) zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.
Für den Anprall von Kraftfahrzeugen besteht Versicherungsschutz nur, wenn diese nicht vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person (Eigentümer, Halter, Fahrer) betrieben werden.
Dokumentversion: 2022.05