In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Best Selection folgendes für Zisternen:
(1) Wasseraustritt aus Zisternen
In Ergänzung zu Abschnitt A § 3 Nr. 3 VGB 2010 gilt als Leitungswasser auch Wasser,
a) das aus im versicherten Gebäude befindlichen Zisternen oder aus dazugehörigen, im Gebäude verlaufenden Zuund Ableitungsrohren austritt, sofern diese der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen,
b) das aus außerhalb des Gebäudes befindlichen Zisternen, sofern die Zisterne der Versorgung des versicherten Gebäudes dient, oder aus dazugehörigen, zum Gebäude führenden oder im Gebäude verlaufenden Leitungen (eine ausschließliche Nutzung zur Gartenbewässerung dient nicht der Versorgung des versicherten Gebäudes) bestimmungswidrig ausgetreten ist.
(2) Frostbedingte und sonstige Bruchschäden
In Ergänzung zu Abschnitt A § 3 Nr. 1 und Nr. 2 VGB 2010 sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Leitungen/Rohren von Zisternen mitversichert.
(3) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 15.000,Euro begrenzt.
Dokumentversion: 2022.05
(1) Wasseraustritt aus Zisternen
In Ergänzung zu Abschnitt A § 3 Nr. 3 VGB 2010 gilt als Leitungswasser auch Wasser,
a) das aus im versicherten Gebäude befindlichen Zisternen oder aus dazugehörigen, im Gebäude verlaufenden Zuund Ableitungsrohren austritt, sofern diese der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen,
b) das aus außerhalb des Gebäudes befindlichen Zisternen, sofern die Zisterne der Versorgung des versicherten Gebäudes dient, oder aus dazugehörigen, zum Gebäude führenden oder im Gebäude verlaufenden Leitungen (eine ausschließliche Nutzung zur Gartenbewässerung dient nicht der Versorgung des versicherten Gebäudes) bestimmungswidrig ausgetreten ist.
(2) Frostbedingte und sonstige Bruchschäden
In Ergänzung zu Abschnitt A § 3 Nr. 1 und Nr. 2 VGB 2010 sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Leitungen/Rohren von Zisternen mitversichert.
(3) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 15.000,Euro begrenzt.
Dokumentversion: 2022.05