In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Best Selection folgendes für Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes:
(1) Wasseraustritt aus Regenfallrohren innerhalb des Gebäudes
In Abweichung von Abschnitt A § 3 Nr. 4 a) aa) VGB 2010 gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist. Die Höchstentschädigung je Versicherungsfall ist die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.
(2) Frostbedingte und sonstige Bruchschäden
In Ergänzung zu Abschnitt A § 3 Nr. 1 a) VGB 2010 sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren versichert. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000, Euro begrenzt.
Dokumentversion: 2022.05
(1) Wasseraustritt aus Regenfallrohren innerhalb des Gebäudes
In Abweichung von Abschnitt A § 3 Nr. 4 a) aa) VGB 2010 gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist. Die Höchstentschädigung je Versicherungsfall ist die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.
(2) Frostbedingte und sonstige Bruchschäden
In Ergänzung zu Abschnitt A § 3 Nr. 1 a) VGB 2010 sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren versichert. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000, Euro begrenzt.
Dokumentversion: 2022.05