In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Best Selection folgendes für Mehrkosten für altersoder behindertengerechten Wiederaufbau:
In Ergänzung zu Abschnitt A § 8 VGB 2010 ersetzt der Versicherer die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Mehrkosten für den altersoder behindertengerechten Wiederaufbau der versicherten und vom Schaden betroffenen Gebäudeteile, sofern der Schaden 25.000 Euro übersteigt.
Ein altersoder behindertengerechter Wiederaufbau liegt vor bei einem
• schwellenlosen Rollstuhl bzw. Rollator gerechten Umbau,
• der Installation von Handläufen im Treppenhaus und/oder eines Treppenliftes,
• der die Selbstständigkeit unterstützende Umbau des Badezimmers und/oder der Küche,
• der Erweiterung bzw. Verbreiterung von Türen.
Voraussetzung für den Kostenersatz ist, dass
• die umzubauenden Gebäudeteile so stark vom Schaden betroffen sind, dass sie erneuert werden müssen,
• die Umbaumaßnahmen nachweislich aus gesundheitlichen Gründen erforderlich sind (z. B. durch Bescheinigung einer Berufsoder Erwerbsunfähigkeit oder eines Pflegegrades / einer Pflegestufe) und
• die Umbaumaßnahmen nicht bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls veranlasst wurden.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 50.000,Euro begrenzt.
Dokumentversion: 2022.05
In Ergänzung zu Abschnitt A § 8 VGB 2010 ersetzt der Versicherer die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Mehrkosten für den altersoder behindertengerechten Wiederaufbau der versicherten und vom Schaden betroffenen Gebäudeteile, sofern der Schaden 25.000 Euro übersteigt.
Ein altersoder behindertengerechter Wiederaufbau liegt vor bei einem
• schwellenlosen Rollstuhl bzw. Rollator gerechten Umbau,
• der Installation von Handläufen im Treppenhaus und/oder eines Treppenliftes,
• der die Selbstständigkeit unterstützende Umbau des Badezimmers und/oder der Küche,
• der Erweiterung bzw. Verbreiterung von Türen.
Voraussetzung für den Kostenersatz ist, dass
• die umzubauenden Gebäudeteile so stark vom Schaden betroffen sind, dass sie erneuert werden müssen,
• die Umbaumaßnahmen nachweislich aus gesundheitlichen Gründen erforderlich sind (z. B. durch Bescheinigung einer Berufsoder Erwerbsunfähigkeit oder eines Pflegegrades / einer Pflegestufe) und
• die Umbaumaßnahmen nicht bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls veranlasst wurden.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 50.000,Euro begrenzt.
Dokumentversion: 2022.05