In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Best Selection folgendes für Mehrkosten für ökologische Modernisierung und umweltfreundliche Baustoffe:
(1) Mehrkosten für behördlich nicht vorgeschriebene energetische / ökologische Modernisierung
a) In Ergänzung zu Abschnitt A § 8 VGB 2010 ersetzt der Versicherer bei der Wiederherstellung der versicherten und vom Schaden betroffenen Gebäudeteile auch Mehrkosten für behördlich nicht vorgeschriebene energetische bzw. ökologische und tatsächlich durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen, soweit der Schaden 25.000 € übersteigt und soweit die Maßnahmen dem Stand der Technik für Neubauten entsprechen.
b) Die Mehrkosten werden maximal bis zu 100 Prozent des Schadenaufwands übernommen, der für die Wiederherstellung der Gebäudeteile zuzüglich der behördlich vorgeschriebenen Modernisierung aufgewendet werden muss. Luxusmodernisierungen werden nicht übernommen.
c) Soweit Maßnahmen bereits vor Eintritt des Versicherungsfalles veranlasst wurden, werden diese Kosten nicht ersetzt.
(2) Mehrkosten für umweltfreundliche Baustoffe
a) In Ergänzung zu Abschnitt A § 8 VGB 2010 ersetzt der Versicherer bei der Wiederherstellung der versicherten und vom Schaden betroffenen Gebäudeteile auch tatsächlich anfallende Mehrkosten für den Einsatz umweltfreundlicher Baustoffe.
Sie werden ersetzt, soweit die Baustoffe der Art und Güte der ursprünglichen Baustoffe entsprechen und der Einsatz dieser Stoffe nicht bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls veranlasst wurde.
b) Umweltfreundliche Baustoffe sind Baustoffe aus natürlich vorkommenden Stoffen pflanzlichen, tierischen oder mineralischen Ursprungs, die frei von toxischen bzw. sonstigen bedenklichen Stoffen sind. Herstellung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung der Baustoffe muss schonend und umweltfreundlich erfolgen.
c) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000,Euro begrenzt.
E Sonstiges
Dokumentversion: 2022.05
(1) Mehrkosten für behördlich nicht vorgeschriebene energetische / ökologische Modernisierung
a) In Ergänzung zu Abschnitt A § 8 VGB 2010 ersetzt der Versicherer bei der Wiederherstellung der versicherten und vom Schaden betroffenen Gebäudeteile auch Mehrkosten für behördlich nicht vorgeschriebene energetische bzw. ökologische und tatsächlich durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen, soweit der Schaden 25.000 € übersteigt und soweit die Maßnahmen dem Stand der Technik für Neubauten entsprechen.
b) Die Mehrkosten werden maximal bis zu 100 Prozent des Schadenaufwands übernommen, der für die Wiederherstellung der Gebäudeteile zuzüglich der behördlich vorgeschriebenen Modernisierung aufgewendet werden muss. Luxusmodernisierungen werden nicht übernommen.
c) Soweit Maßnahmen bereits vor Eintritt des Versicherungsfalles veranlasst wurden, werden diese Kosten nicht ersetzt.
(2) Mehrkosten für umweltfreundliche Baustoffe
a) In Ergänzung zu Abschnitt A § 8 VGB 2010 ersetzt der Versicherer bei der Wiederherstellung der versicherten und vom Schaden betroffenen Gebäudeteile auch tatsächlich anfallende Mehrkosten für den Einsatz umweltfreundlicher Baustoffe.
Sie werden ersetzt, soweit die Baustoffe der Art und Güte der ursprünglichen Baustoffe entsprechen und der Einsatz dieser Stoffe nicht bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls veranlasst wurde.
b) Umweltfreundliche Baustoffe sind Baustoffe aus natürlich vorkommenden Stoffen pflanzlichen, tierischen oder mineralischen Ursprungs, die frei von toxischen bzw. sonstigen bedenklichen Stoffen sind. Herstellung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung der Baustoffe muss schonend und umweltfreundlich erfolgen.
c) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000,Euro begrenzt.
E Sonstiges
Dokumentversion: 2022.05