In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Best Selection folgendes für Diebstahl von außen am Gebäude angebrachten Sachen:
In Erweiterung zu Abschnitt A § 5 Nr. 1 VGB 2010 gilt der einfache Diebstahl von fest an versicherten Gebäuden außen angebrachten Sachen (zum Beispiel Markisen, Schutzgitter, Rollläden, Antennen, Satellitenanlagen, Ladestationen für Elektroautos und andere batteriebetriebene Fahrzeuge) mitversichert.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 15.000,Euro begrenzt.
Ein Leistungsanspruch aus diesem Versicherungsvertrag besteht nicht, soweit die begünstigte Person Ersatz aus einem konkurrierenden, anderen, eigenen oder fremden, vor oder nach Abschluss dieses Vertrages geschlossenen Versicherungsvertrag beanspruchen kann. Dies gilt auch dann, wenn diese Verträge ihrerseits eine Subsidiaritätsklausel enthalten sollten.
Dokumentversion: 2022.05
In Erweiterung zu Abschnitt A § 5 Nr. 1 VGB 2010 gilt der einfache Diebstahl von fest an versicherten Gebäuden außen angebrachten Sachen (zum Beispiel Markisen, Schutzgitter, Rollläden, Antennen, Satellitenanlagen, Ladestationen für Elektroautos und andere batteriebetriebene Fahrzeuge) mitversichert.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 15.000,Euro begrenzt.
Ein Leistungsanspruch aus diesem Versicherungsvertrag besteht nicht, soweit die begünstigte Person Ersatz aus einem konkurrierenden, anderen, eigenen oder fremden, vor oder nach Abschluss dieses Vertrages geschlossenen Versicherungsvertrag beanspruchen kann. Dies gilt auch dann, wenn diese Verträge ihrerseits eine Subsidiaritätsklausel enthalten sollten.
Dokumentversion: 2022.05