In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Best Selection folgendes für Multi-Garantie:
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen sind gültig, sofern die Multi-Garantie gegen Prämienzuschlag gesondert vereinbart wurde und im Versicherungsschein aufgeführt ist.
(1) Marktgarantie
a) Umfang der Leistungen
Im Rahmen der Marktgarantie leistet Janitos auch für Wohngebäudeschäden, die im Rahmen des vereinbarten Vertrages
• nicht eingeschlossen sind oder
• hinsichtlich der Entschädigungsgrenze (Sublimit) nicht vollständig eingeschlossen sind oder
• aufgrund einer Selbstbeteiligung nicht oder nur teilweise zu entschädigen sind oder
• aufgrund einer Mindestschadenhöhe nicht zu entschädigen sind.
Der Umfang der Leistungen richtet sich dabei nach den Regelungen des leistungsstärkeren Tarifs, über den die Wohngebäudeschäden gemäß den Voraussetzungen von § 72 (1) b) mitversichert wären.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme, maximal jedoch auf 200.000 €, begrenzt. Die Regelungen zur Entschädigungsberechnung und Unterversicherung (Abschnitt A Ziff. 11 und 13.9 VGB 2010) bleiben unberührt.
b) Voraussetzungen für die Leistungen
Der Versicherungsschutz ist an folgende Bedingungen geknüpft:
• Der bei Janitos nicht versicherte oder nicht ausreichend versicherte Schaden wäre zum Zeitpunkt des Schadenereignisses nachweislich über einen leistungsstärkeren Tarif auf Basis der Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen (VGB) versichert gewesen,
• der Versicherer, der den leistungsstärkeren Tarif anbietet, ist in Deutschland zum Betrieb zugelassen,
• der leistungsstärkere Tarif ist zum Zeitpunkt des Schadenereignisses allgemein und überregional für jedermann in Deutschland zugänglich,
• der leistungsstärkere Tarif unterliegt dem deutschen Versicherungsvertragsrecht,
• der Versicherer erhebt für die entsprechenden Leistungen keine Zusatzprämie,
• die entsprechenden Leistungen sind in ihrer Höhe oder ihrem Umfang nach nicht bei Janitos versicherbar auch nicht gegen eine Zusatzprämie.
Der Nachweis (in Form von Versicherungsbedingungen, Besonderen Bedingungen, Risikobeschreibungen und Klauseln) über die Erfüllung der Voraussetzungen, ist vom Versicherungsnehmer zu erbringen.
c) Einschränkungen der Marktgarantie Die Marktgarantie gilt nicht für
• weitere, nicht im Versicherungsschein genannte Versicherungsorte,
• im Ausland vorkommende Schadenereignisse,
• weitere Elementargefahren. Dazu zählen: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, Sturmflut und Grundwasser,
• vorsätzliche Schäden. Dies sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder eine Person, dessen Verhalten sich der Versicherungsnehmer zurechnen lassen muss (vgl. Abschnitt B Ziff. 16.1. VGB 2010), vorsätzlich verursacht,
• berufliche und gewerbliche Risiken,
• Assistanceund sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen,
• Einschlüsse und/oder Leistungserweiterungen nach dem Prinzip der “unbenannten Gefahren“, der „Allgefahrendeckung“, der „Glasversicherung“, der „Elektronikversicherung“ oder der „Ertragsausfallversicherung“,
• den Verzicht auf das Leistungskürzungs, bzw. Leistungsverweigerungsrecht, das bei Obliegenheitsverletzungen durch den Versicherungsnehmer oder Personen, deren Verhalten er sich zurechnen lassen muss, dem Versicherer gemäß Versicherungsvertragsgesetz zusteht,
• Selbstbeteiligungen, die der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss durch Wahl einer entsprechenden Tarifvariante mit uns vereinbart hat oder wenn diese dem Versicherungsnehmer als Voraussetzung für den Abschluss oder die Fortführung des Vertrages angeboten wurde,
• Schäden durch Tiere,
• Schäden durch Schwamm oder sonstige holzzerstörende Pilze,
• Schäden am Leitungswassersystem, das der Entsorgung versicherter Gebäude dient (Ableitungsrohre),
• Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand,
• Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen,
• Verträge, die nicht auf Basis der Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen (VGB) geschlossen wurden.
d) Kündigung der Marktgarantie
Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von einem Monat die Marktgarantie durch schriftliche Erklärung kündigen. Der Versicherungsnehmer kann bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird. Macht der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten Wohngebäudeversicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer nur Anspruch auf den Teil der Prämie, der der abgelaufenen Versicherungszeit entspricht.
(2) Vorversicherergarantie
a) Gegenstand der Leistungen
Im Rahmen der Vorversicherergarantie leistet Janitos auch für Wohngebäuderisiken und schäden, die im Rahmen des vereinbarten Vertrages nicht eingeschlossen sind oder hinsichtlich der Entschädigungsgrenze (Sublimit) nicht vollständig eingeschlossen sind, jedoch über die Wohngebäudeversicherung des unmittelbaren WohngebäudeVorvertrages versichert oder mit höherem Sublimit versichert waren.
Der Nachweis (in Form der Besonderen Bedingungen, Risikobeschreibungen und Klauseln) über die Mitversicherung ist vom Versicherungsnehmer zu erbringen.
b) Voraussetzungen
Als unmittelbarer Vorvertrag gelten nur Verträge, die
• mindestens ein volles Versicherungsjahr bestanden haben und
• maximal 3 Monate vor Vertragsbeginn bei Janitos beendet wurden und
• denselben Versicherungsnehmer aufweisen und
• deutschem Versicherungsvertragsrecht unterliegen.
c) Umfang der Leistungen
Der Umfang der Leistungen richtet sich nach den Regelungen des Vorvertrages, über den die Mitversicherung nachgewiesen wurde und berücksichtigt zum Beispiel weitreichendere Risikodeckungen, höhere Sublimits oder geringere Selbstbeteiligungen und Mindestschadenhöhen. Die Höchstersatzleistung im Rahmen der Vorversicherergarantie richtet sich nach der bei der Janitos vereinbarten Versicherungssumme für diesen Vertrag. Eine Ersatzleistung über die bei der Janitos vereinbarte Versicherungssumme hinaus ist nicht möglich.
d) Einschränkungen der Vorversicherergarantie Die Vorversicherergarantie gilt nicht für:
• im Ausland vorkommende Schadenereignisse,
• weitere, nicht im Versicherungsschein genannte Versicherungsorte,
• weitere Elementargefahren. Dazu zählen: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, Sturmflut und Grundwasser,
• vorsätzliche Schäden. Dies sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder eine Person, dessen Verhalten sich der Versicherungsnehmer zurechnen lassen muss (vgl. Abschnitt B Ziff. 16.1. VGB 2010), vorsätzlich verursacht,
• berufliche und gewerbliche Risiken,
• Assistanceund sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen,
• Einschlüsse und/oder Leistungserweiterungen nach dem Prinzip der
„unbenannten Gefahren“, der „Allgefahrendeckung“, der „Glasversicherung“, der „Elektronikversicherung“ oder der „Ertragsausfallversicherung“,
• den Verzicht auf das Leistungskürzungs, bzw. Leistungsverweigerungsrecht, das bei Obliegenheitsverletzungen durch den Versicherungsnehmer oder Personen, deren Verhalten er sich zurechnen lassen muss, dem Versicherer gemäß Versicherungsvertragsgesetz zusteht,
• Selbstbeteiligungen, die der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss durch Wahl einer entsprechenden Tarifvariante mit uns vereinbart hat oder wenn diese dem Versicherungsnehmer als Voraussetzung für den Abschluss oder die Fortführung des Vertrages angeboten wurde,
• Schäden durch Tiere,
• Schäden durch Schwamm oder sonstige holzzerstörende Pilze,
• Schäden am Leitungswassersystem, das der Entsorgung versicherter Gebäude dient (Ableitungsrohre),
• Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand,
• Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen,
• Verträge, die nicht auf Basis der Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen (VGB) geschlossen wurden,
• Differenzen zwischen den vertraglich vereinbarten Versicherungssummen dieses Vertrages und des Vorvertrages, sofern sie vom Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss willentlich verursacht wurden.
e) Kündigung der Vorversicherergarantie
Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von einem Monat die Vorversicherergarantie durch schriftliche Erklärung kündigen.
Der Versicherungsnehmer kann bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird. Macht der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten Wohngebäudeversicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer nur Anspruch auf den Teil der Prämie, der der abgelaufenen Versicherungszeit entspricht.
(3) Individualgarantie
a) Gegenstand der Leistungen
Im Rahmen der Individualgarantie besteht automatisch Versicherungsschutz für Wohngebäuderisikoänderungen und neue Wohngebäuderisiken, ohne dass eine Änderungsanzeige durch den Versicherungsnehmer erfolgen muss.
b) Voraussetzung für die Leistungen
Die Risikoänderungen und neuen Risiken sind im Rahmen der zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Versicherungsbedingungen, Annahmeund Zeichnungsrichtlinien zur Janitos Wohngebäudeversicherung versicherbar.
c) Zeitlicher Umfang der Leistungen
Der Zeitraum der automatischen Mitversicherung beginnt mit dem Datum der Risikoänderung bzw. mit dem Eintritt des neuen Risikos. Sie gilt bis zur folgenden Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages zuzüglich zwölf weiterer Monate.
d) Ende der Leistungen
Wurde bis zum Ende des Gültigkeitszeitraumes der automatischen Mitversicherung das Änderungsrisiko nicht angezeigt, entfällt ab diesem Zeitpunkt die automatische Mitversicherung.
(4) Ableitungsrohre außerhalb von Gebäuden / außerhalb des Versicherungsgrundstücks
Abweichend von § 20 der Zusatzbedingungen für die Janitos Wohngebäudeversicherung Best Selection 2022 beträgt die Höchstentschädigung je Versicherungsfall die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme, sofern
• das Gebäude zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 30 Jahre ist oder
• der Versicherungsnehmer nachweist, dass in den letzten 10 Jahren vor Eintritt des Schadens eine Dichtheitsprüfung durchgeführt wurde und keine Mängel oder Schäden festgestellt wurden, bzw. die dabei beanstandeten Mängel oder Schäden nachweisbar erfolgreich behoben wurden. Es ist eine Dichtheitsprüfung mit Wasser oder Luft (DR1) nach DIN 198630 erforderlich. Eine vereinfachte Dichtheitsprüfung (DR2) ist nicht ausreichend.
(5) Grobe Fahrlässigkeit
Abweichend von § 57 Nr. 2 der Zusatzbedingungen für die Janitos Wohngebäudeversicherung Best Selection 2022 nimmt der Versicherer, sofern der Versicherungsnehmer oder einer seiner Repräsentanten grob fahrlässig eine Obliegenheit verletzt, keine Kürzung der Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers vor.
(6) Wasseraustritt aus Regenfallrohren innerhalb des Gebäudes
Abweichend von § 14 Nr.1 der Zusatzbedingungen für die Janitos Wohngebäudeversicherung Best Selection 2022 gelten als im Gebäude verlaufende Regenfallrohre auch Regenfallrohre, die sich unterhalb der Bodenplatte befinden.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 15.000,Euro begrenzt.
(7) Unterversicherungsverzicht
Abweichend von § 58 Nr.1 der Zusatzbedingungen für die Janitos Wohngebäudeversicherung Best Selection 2022, wird die maximale Höchstgrenze für den Verzicht der Anrechnung des Versicherers wegen Unterversicherung auf 250.000,Euro angehoben.
(8) Kündigung der Multi-Garantie
Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von einem Monat die Multi-Garantie (§ 72 (1) bis (7)) durch schriftliche Erklärung kündigen. Der Versicherungsnehmer kann bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird.
Macht der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten Wohngebäudeversicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer nur Anspruch auf den Teil der Prämie, der der abgelaufenen Versicherungszeit entspricht.
Dokumentversion: 2022.05
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen sind gültig, sofern die Multi-Garantie gegen Prämienzuschlag gesondert vereinbart wurde und im Versicherungsschein aufgeführt ist.
(1) Marktgarantie
a) Umfang der Leistungen
Im Rahmen der Marktgarantie leistet Janitos auch für Wohngebäudeschäden, die im Rahmen des vereinbarten Vertrages
• nicht eingeschlossen sind oder
• hinsichtlich der Entschädigungsgrenze (Sublimit) nicht vollständig eingeschlossen sind oder
• aufgrund einer Selbstbeteiligung nicht oder nur teilweise zu entschädigen sind oder
• aufgrund einer Mindestschadenhöhe nicht zu entschädigen sind.
Der Umfang der Leistungen richtet sich dabei nach den Regelungen des leistungsstärkeren Tarifs, über den die Wohngebäudeschäden gemäß den Voraussetzungen von § 72 (1) b) mitversichert wären.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme, maximal jedoch auf 200.000 €, begrenzt. Die Regelungen zur Entschädigungsberechnung und Unterversicherung (Abschnitt A Ziff. 11 und 13.9 VGB 2010) bleiben unberührt.
b) Voraussetzungen für die Leistungen
Der Versicherungsschutz ist an folgende Bedingungen geknüpft:
• Der bei Janitos nicht versicherte oder nicht ausreichend versicherte Schaden wäre zum Zeitpunkt des Schadenereignisses nachweislich über einen leistungsstärkeren Tarif auf Basis der Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen (VGB) versichert gewesen,
• der Versicherer, der den leistungsstärkeren Tarif anbietet, ist in Deutschland zum Betrieb zugelassen,
• der leistungsstärkere Tarif ist zum Zeitpunkt des Schadenereignisses allgemein und überregional für jedermann in Deutschland zugänglich,
• der leistungsstärkere Tarif unterliegt dem deutschen Versicherungsvertragsrecht,
• der Versicherer erhebt für die entsprechenden Leistungen keine Zusatzprämie,
• die entsprechenden Leistungen sind in ihrer Höhe oder ihrem Umfang nach nicht bei Janitos versicherbar auch nicht gegen eine Zusatzprämie.
Der Nachweis (in Form von Versicherungsbedingungen, Besonderen Bedingungen, Risikobeschreibungen und Klauseln) über die Erfüllung der Voraussetzungen, ist vom Versicherungsnehmer zu erbringen.
c) Einschränkungen der Marktgarantie Die Marktgarantie gilt nicht für
• weitere, nicht im Versicherungsschein genannte Versicherungsorte,
• im Ausland vorkommende Schadenereignisse,
• weitere Elementargefahren. Dazu zählen: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, Sturmflut und Grundwasser,
• vorsätzliche Schäden. Dies sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder eine Person, dessen Verhalten sich der Versicherungsnehmer zurechnen lassen muss (vgl. Abschnitt B Ziff. 16.1. VGB 2010), vorsätzlich verursacht,
• berufliche und gewerbliche Risiken,
• Assistanceund sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen,
• Einschlüsse und/oder Leistungserweiterungen nach dem Prinzip der “unbenannten Gefahren“, der „Allgefahrendeckung“, der „Glasversicherung“, der „Elektronikversicherung“ oder der „Ertragsausfallversicherung“,
• den Verzicht auf das Leistungskürzungs, bzw. Leistungsverweigerungsrecht, das bei Obliegenheitsverletzungen durch den Versicherungsnehmer oder Personen, deren Verhalten er sich zurechnen lassen muss, dem Versicherer gemäß Versicherungsvertragsgesetz zusteht,
• Selbstbeteiligungen, die der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss durch Wahl einer entsprechenden Tarifvariante mit uns vereinbart hat oder wenn diese dem Versicherungsnehmer als Voraussetzung für den Abschluss oder die Fortführung des Vertrages angeboten wurde,
• Schäden durch Tiere,
• Schäden durch Schwamm oder sonstige holzzerstörende Pilze,
• Schäden am Leitungswassersystem, das der Entsorgung versicherter Gebäude dient (Ableitungsrohre),
• Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand,
• Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen,
• Verträge, die nicht auf Basis der Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen (VGB) geschlossen wurden.
d) Kündigung der Marktgarantie
Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von einem Monat die Marktgarantie durch schriftliche Erklärung kündigen. Der Versicherungsnehmer kann bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird. Macht der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten Wohngebäudeversicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer nur Anspruch auf den Teil der Prämie, der der abgelaufenen Versicherungszeit entspricht.
(2) Vorversicherergarantie
a) Gegenstand der Leistungen
Im Rahmen der Vorversicherergarantie leistet Janitos auch für Wohngebäuderisiken und schäden, die im Rahmen des vereinbarten Vertrages nicht eingeschlossen sind oder hinsichtlich der Entschädigungsgrenze (Sublimit) nicht vollständig eingeschlossen sind, jedoch über die Wohngebäudeversicherung des unmittelbaren WohngebäudeVorvertrages versichert oder mit höherem Sublimit versichert waren.
Der Nachweis (in Form der Besonderen Bedingungen, Risikobeschreibungen und Klauseln) über die Mitversicherung ist vom Versicherungsnehmer zu erbringen.
b) Voraussetzungen
Als unmittelbarer Vorvertrag gelten nur Verträge, die
• mindestens ein volles Versicherungsjahr bestanden haben und
• maximal 3 Monate vor Vertragsbeginn bei Janitos beendet wurden und
• denselben Versicherungsnehmer aufweisen und
• deutschem Versicherungsvertragsrecht unterliegen.
c) Umfang der Leistungen
Der Umfang der Leistungen richtet sich nach den Regelungen des Vorvertrages, über den die Mitversicherung nachgewiesen wurde und berücksichtigt zum Beispiel weitreichendere Risikodeckungen, höhere Sublimits oder geringere Selbstbeteiligungen und Mindestschadenhöhen. Die Höchstersatzleistung im Rahmen der Vorversicherergarantie richtet sich nach der bei der Janitos vereinbarten Versicherungssumme für diesen Vertrag. Eine Ersatzleistung über die bei der Janitos vereinbarte Versicherungssumme hinaus ist nicht möglich.
d) Einschränkungen der Vorversicherergarantie Die Vorversicherergarantie gilt nicht für:
• im Ausland vorkommende Schadenereignisse,
• weitere, nicht im Versicherungsschein genannte Versicherungsorte,
• weitere Elementargefahren. Dazu zählen: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, Sturmflut und Grundwasser,
• vorsätzliche Schäden. Dies sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder eine Person, dessen Verhalten sich der Versicherungsnehmer zurechnen lassen muss (vgl. Abschnitt B Ziff. 16.1. VGB 2010), vorsätzlich verursacht,
• berufliche und gewerbliche Risiken,
• Assistanceund sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen,
• Einschlüsse und/oder Leistungserweiterungen nach dem Prinzip der
„unbenannten Gefahren“, der „Allgefahrendeckung“, der „Glasversicherung“, der „Elektronikversicherung“ oder der „Ertragsausfallversicherung“,
• den Verzicht auf das Leistungskürzungs, bzw. Leistungsverweigerungsrecht, das bei Obliegenheitsverletzungen durch den Versicherungsnehmer oder Personen, deren Verhalten er sich zurechnen lassen muss, dem Versicherer gemäß Versicherungsvertragsgesetz zusteht,
• Selbstbeteiligungen, die der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss durch Wahl einer entsprechenden Tarifvariante mit uns vereinbart hat oder wenn diese dem Versicherungsnehmer als Voraussetzung für den Abschluss oder die Fortführung des Vertrages angeboten wurde,
• Schäden durch Tiere,
• Schäden durch Schwamm oder sonstige holzzerstörende Pilze,
• Schäden am Leitungswassersystem, das der Entsorgung versicherter Gebäude dient (Ableitungsrohre),
• Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand,
• Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen,
• Verträge, die nicht auf Basis der Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen (VGB) geschlossen wurden,
• Differenzen zwischen den vertraglich vereinbarten Versicherungssummen dieses Vertrages und des Vorvertrages, sofern sie vom Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss willentlich verursacht wurden.
e) Kündigung der Vorversicherergarantie
Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von einem Monat die Vorversicherergarantie durch schriftliche Erklärung kündigen.
Der Versicherungsnehmer kann bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird. Macht der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten Wohngebäudeversicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer nur Anspruch auf den Teil der Prämie, der der abgelaufenen Versicherungszeit entspricht.
(3) Individualgarantie
a) Gegenstand der Leistungen
Im Rahmen der Individualgarantie besteht automatisch Versicherungsschutz für Wohngebäuderisikoänderungen und neue Wohngebäuderisiken, ohne dass eine Änderungsanzeige durch den Versicherungsnehmer erfolgen muss.
b) Voraussetzung für die Leistungen
Die Risikoänderungen und neuen Risiken sind im Rahmen der zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Versicherungsbedingungen, Annahmeund Zeichnungsrichtlinien zur Janitos Wohngebäudeversicherung versicherbar.
c) Zeitlicher Umfang der Leistungen
Der Zeitraum der automatischen Mitversicherung beginnt mit dem Datum der Risikoänderung bzw. mit dem Eintritt des neuen Risikos. Sie gilt bis zur folgenden Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages zuzüglich zwölf weiterer Monate.
d) Ende der Leistungen
Wurde bis zum Ende des Gültigkeitszeitraumes der automatischen Mitversicherung das Änderungsrisiko nicht angezeigt, entfällt ab diesem Zeitpunkt die automatische Mitversicherung.
(4) Ableitungsrohre außerhalb von Gebäuden / außerhalb des Versicherungsgrundstücks
Abweichend von § 20 der Zusatzbedingungen für die Janitos Wohngebäudeversicherung Best Selection 2022 beträgt die Höchstentschädigung je Versicherungsfall die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme, sofern
• das Gebäude zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 30 Jahre ist oder
• der Versicherungsnehmer nachweist, dass in den letzten 10 Jahren vor Eintritt des Schadens eine Dichtheitsprüfung durchgeführt wurde und keine Mängel oder Schäden festgestellt wurden, bzw. die dabei beanstandeten Mängel oder Schäden nachweisbar erfolgreich behoben wurden. Es ist eine Dichtheitsprüfung mit Wasser oder Luft (DR1) nach DIN 198630 erforderlich. Eine vereinfachte Dichtheitsprüfung (DR2) ist nicht ausreichend.
(5) Grobe Fahrlässigkeit
Abweichend von § 57 Nr. 2 der Zusatzbedingungen für die Janitos Wohngebäudeversicherung Best Selection 2022 nimmt der Versicherer, sofern der Versicherungsnehmer oder einer seiner Repräsentanten grob fahrlässig eine Obliegenheit verletzt, keine Kürzung der Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers vor.
(6) Wasseraustritt aus Regenfallrohren innerhalb des Gebäudes
Abweichend von § 14 Nr.1 der Zusatzbedingungen für die Janitos Wohngebäudeversicherung Best Selection 2022 gelten als im Gebäude verlaufende Regenfallrohre auch Regenfallrohre, die sich unterhalb der Bodenplatte befinden.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 15.000,Euro begrenzt.
(7) Unterversicherungsverzicht
Abweichend von § 58 Nr.1 der Zusatzbedingungen für die Janitos Wohngebäudeversicherung Best Selection 2022, wird die maximale Höchstgrenze für den Verzicht der Anrechnung des Versicherers wegen Unterversicherung auf 250.000,Euro angehoben.
(8) Kündigung der Multi-Garantie
Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von einem Monat die Multi-Garantie (§ 72 (1) bis (7)) durch schriftliche Erklärung kündigen. Der Versicherungsnehmer kann bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird.
Macht der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten Wohngebäudeversicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer nur Anspruch auf den Teil der Prämie, der der abgelaufenen Versicherungszeit entspricht.
Dokumentversion: 2022.05