In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Best Selection folgendes für Weiteres Gebäudezubehör:
Gemäß Abschnitt A § 5 Nr. 1 VGB 2010 gilt Gebäudezubehör, welches sich im Gebäude befindet oder außen am Gebäude angebracht ist und der Instandhaltung bzw. der überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dient, als mitversichert. In Erweiterung dazu gelten ebenfalls als Gebäudezubehör:
• Gemeinschaftswaschmaschinen und trockner,
• Brennstoffvorräte für Sammelheizungen,
• Sachen, die künftig in das Gebäude eingefügt werden sollen (z. B. Vorräte an Fliesen, Bodenbelägen, Tapeten),
• mit dem Gebäude oder Grundstück fest verbundene Ladestationen für Elektroautos und andere batteriebetriebene Fahrzeuge.
Dokumentversion: 2022.05
Gemäß Abschnitt A § 5 Nr. 1 VGB 2010 gilt Gebäudezubehör, welches sich im Gebäude befindet oder außen am Gebäude angebracht ist und der Instandhaltung bzw. der überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dient, als mitversichert. In Erweiterung dazu gelten ebenfalls als Gebäudezubehör:
• Gemeinschaftswaschmaschinen und trockner,
• Brennstoffvorräte für Sammelheizungen,
• Sachen, die künftig in das Gebäude eingefügt werden sollen (z. B. Vorräte an Fliesen, Bodenbelägen, Tapeten),
• mit dem Gebäude oder Grundstück fest verbundene Ladestationen für Elektroautos und andere batteriebetriebene Fahrzeuge.
Dokumentversion: 2022.05