In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Best Selection folgendes für Sonstige Grundstücksbestandteile:
(1) In Ergänzung zu Abschnitt A § 5 Nr. 1 VGB 2010 sind je Versicherungsfall bis zu einem Betrag von 25.000,Euro auf dem Versicherungsgrundstück mitversichert:
a) Gartenund Gerätehäuser, Gewächshäuser mit einer Grundfläche von bis zu 10 m², Saunen, Schwimmbecken und Schwimmbeckenabdeckungen, Hofund Gehwegbefestigungen, Grundstückseinfriedungen, Hundehütten, Hundezwinger, Masten, elektrische (Frei)Leitungen, Gartenbeleuchtungsanlagen, Wäschespinnen, Wäscheund Teppichstangen, frei stehende Antennenund Satellitenanlagen, im Boden verankerte Spielgeräte, Wäscheund Fahrradständer, Carports, Pergolen, Pavillons, Gartenkamine, Schutzund Trennwände, Terrassenbefestigungen, frei stehende Terrassenüberdachungen.
b) Sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt und aus einer Inhaltsversicherung keine Entschädigung beansprucht werden kann: gewerbliche Markisen, Firmenschilder, Transparente, Leuchtröhrenanlagen.
(2) In Ergänzung zu Abschnitt A § 5 Nr. 1 VGB 2010 sind auf dem Versicherungsgrundstück befindliche und nicht zu Wohnzwecken genutzte Nebengebäude mit einer Grundfläche von bis zu 50 m² versichert.
a) Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass es sich bei den/dem Nebengebäude(n) um Gebäude mit massiven Außenwänden handelt, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden.
b) Zu Gebäuden mit massiven Außenwänden zählen Gebäude, deren Wände aus Ziegelsteinen, Poroton oder Beton gebaut wurden.
c) Wird die Grundfläche von 50 m² überschritten, entfällt die Mitversicherung.
Dokumentversion: 2022.05
(1) In Ergänzung zu Abschnitt A § 5 Nr. 1 VGB 2010 sind je Versicherungsfall bis zu einem Betrag von 25.000,Euro auf dem Versicherungsgrundstück mitversichert:
a) Gartenund Gerätehäuser, Gewächshäuser mit einer Grundfläche von bis zu 10 m², Saunen, Schwimmbecken und Schwimmbeckenabdeckungen, Hofund Gehwegbefestigungen, Grundstückseinfriedungen, Hundehütten, Hundezwinger, Masten, elektrische (Frei)Leitungen, Gartenbeleuchtungsanlagen, Wäschespinnen, Wäscheund Teppichstangen, frei stehende Antennenund Satellitenanlagen, im Boden verankerte Spielgeräte, Wäscheund Fahrradständer, Carports, Pergolen, Pavillons, Gartenkamine, Schutzund Trennwände, Terrassenbefestigungen, frei stehende Terrassenüberdachungen.
b) Sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt und aus einer Inhaltsversicherung keine Entschädigung beansprucht werden kann: gewerbliche Markisen, Firmenschilder, Transparente, Leuchtröhrenanlagen.
(2) In Ergänzung zu Abschnitt A § 5 Nr. 1 VGB 2010 sind auf dem Versicherungsgrundstück befindliche und nicht zu Wohnzwecken genutzte Nebengebäude mit einer Grundfläche von bis zu 50 m² versichert.
a) Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass es sich bei den/dem Nebengebäude(n) um Gebäude mit massiven Außenwänden handelt, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden.
b) Zu Gebäuden mit massiven Außenwänden zählen Gebäude, deren Wände aus Ziegelsteinen, Poroton oder Beton gebaut wurden.
c) Wird die Grundfläche von 50 m² überschritten, entfällt die Mitversicherung.
Dokumentversion: 2022.05