In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Glasversicherung folgendes für Grobe Fahrlässigkeit:
Abweichend von Abschnitt B 16 der AGlB 2010 verzichtet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
Dokumentversion: 2024.07
Abweichend von Abschnitt B 16 der AGlB 2010 verzichtet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
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