In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Glasversicherung folgendes für Vorübergehendes Unbewohntsein der Wohnung:
Abweichend von Abschnitt A 17.1.3 VHB 2010 und Abschluss der Hausratversicherung im Modell Best Selection liegt eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung gemäß Abschnitt B 9 VHB 2010 erst vor, wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung länger als 180 Tage oder über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus unbewohnt bleibt und auch nicht beaufsichtigt wird. Beaufsichtigt ist eine Wohnung nur dann, wenn sich während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält.
Dokumentversion: 2024.07
Abweichend von Abschnitt A 17.1.3 VHB 2010 und Abschluss der Hausratversicherung im Modell Best Selection liegt eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung gemäß Abschnitt B 9 VHB 2010 erst vor, wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung länger als 180 Tage oder über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus unbewohnt bleibt und auch nicht beaufsichtigt wird. Beaufsichtigt ist eine Wohnung nur dann, wenn sich während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält.
Dokumentversion: 2024.07