In der Unfallversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Balance folgendes für Prämienbefreiung bei Tod des Versicherungsnehmers:
a) Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben
wird die Versicherung Ihres Kindes mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres prämienfrei weitergeführt
wird wenn nichts anderes vereinbart ist der gesetzliche Vertreter des Kindes neuer Versicherungsnehmer.
b) Voraussetzungen für die Prämienbefreiung sind:
die Versicherung war zum Zeitpunkt des Todes nicht gekündigt und
Ihr Tod wurde nicht durch Kriegsoder Bürgerkriegsereignisse verursacht.
6. Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit
a) Werden Sie während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages arbeitslos
b) Arbeitslosigkeit liegt vor
c) Die Prämienbefreiung erfolgt
die Arbeitslosigkeit war unverschuldet.
das Arbeitsverhältnis war unbefristet und die wöchentliche Arbeitszeit betrug vor der Kündigung mindestens 30 Stunden.
der Unfallversicherungsvertrag bestand bei Eintritt der Arbeitslosigkeit seit mindestens 12 Monaten.
bei Eintritt der Arbeitslosigkeit bestand kein Prämienrückstand.
d) Die Prämienbefreiung beginnt ab der ersten Fälligkeit
Die Prämienbefreiung endet mit der Beendigung der Arbeitslosigkeit. Darüber hinaus erlischt der Unfallversicherungsvertrag ohne besondere Vereinbarung
e) Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist uns unverzüglich anzuzeigen. Die entsprechenden Nachweise über die Arbeitslosigkeit sind von Ihnen zu erbringen.
f) Kein Anspruch auf Prämienbefreiung besteht für Arbeitslosigkeit
7. Innovationsupdate
Werden die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Janitos Unfallversicherung oder Zusatzbedingungen für die Janitos Unfallversicherung ausschließlich zu Ihrem Vorteil und ohne Mehrprämie geändert
8. Zusatzpaket Medic
Versicherungsschutz für das Zusatzpaket Medic besteht
Dokumentversion: 2021.04
a) Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben
wird die Versicherung Ihres Kindes mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres prämienfrei weitergeführt
wird wenn nichts anderes vereinbart ist der gesetzliche Vertreter des Kindes neuer Versicherungsnehmer.
b) Voraussetzungen für die Prämienbefreiung sind:
die Versicherung war zum Zeitpunkt des Todes nicht gekündigt und
Ihr Tod wurde nicht durch Kriegsoder Bürgerkriegsereignisse verursacht.
6. Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit
a) Werden Sie während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages arbeitslos
b) Arbeitslosigkeit liegt vor
c) Die Prämienbefreiung erfolgt
die Arbeitslosigkeit war unverschuldet.
das Arbeitsverhältnis war unbefristet und die wöchentliche Arbeitszeit betrug vor der Kündigung mindestens 30 Stunden.
der Unfallversicherungsvertrag bestand bei Eintritt der Arbeitslosigkeit seit mindestens 12 Monaten.
bei Eintritt der Arbeitslosigkeit bestand kein Prämienrückstand.
d) Die Prämienbefreiung beginnt ab der ersten Fälligkeit
Die Prämienbefreiung endet mit der Beendigung der Arbeitslosigkeit. Darüber hinaus erlischt der Unfallversicherungsvertrag ohne besondere Vereinbarung
e) Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist uns unverzüglich anzuzeigen. Die entsprechenden Nachweise über die Arbeitslosigkeit sind von Ihnen zu erbringen.
f) Kein Anspruch auf Prämienbefreiung besteht für Arbeitslosigkeit
7. Innovationsupdate
Werden die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Janitos Unfallversicherung oder Zusatzbedingungen für die Janitos Unfallversicherung ausschließlich zu Ihrem Vorteil und ohne Mehrprämie geändert
8. Zusatzpaket Medic
Versicherungsschutz für das Zusatzpaket Medic besteht
Dokumentversion: 2021.04