In der Unfallversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Balance folgendes für PflegeAssistanceleistungen:
Die PflegeAssistanceleistungen stehen ausschließlich subsidiär
Bestreitet der andere Ersatzpflichtige allerdings seine Leistungspflicht
Die PflegeAssistanceleistungen werden ausschließlich in Deutschland erbracht.
8.1.1. PflegeAssistanceleistungen für versicherte Personen
Die versicherte Person hat Anspruch auf die unter Ziffer 8.1.1 a) bis i) aufgeführten PflegeAssistanceleistungen
Die versicherte Person befand sich unfallbedingt über einen zusammenhängenden Zeitraum von 16 Wochen in einer medizinisch notwendigen
Bei der versicherten Person tritt eine der unter Ziffer 2.2.14 a) bis e) oder Ziffer 2.2.15 der Zusatzbedingungen genannten schweren Unfallverletzungen ein und ist danach in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit so stark beeinträchtigt
Wir übernehmen die Kosten der Vermittlung und Organisation qualifizierter Dienstleister
a) Tägliche Versorgung mit einer warmen Mahlzeit.
b) Bis zu zweimal pro Woche Einkauf von regelmäßig benötigten Waren und Lebensmitteln sowie Erledigung notwendiger Besorgungen (die Kosten für eingekaufte Waren und Lebensmittel werden nicht übernommen).
c) Bis zu zweimal pro Woche Fahrdienst inkl. Begleitung zu notwendigen Behörden
d) Bis zu insgesamt 10 Stunden pro Woche für die Reinigung der Wohnung
e) Sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind
f) NotfallVermittlung eines Pflegeplatzes für nicht suizidgefährdete Erwachsene in einer qualitätsgeprüften Pflegeeinrichtung. Es wird ein möglichst ortsnaher Pflegeplatz vermittelt
g) Tagund Nachtwache bis 48 Stunden nach dem Krankenhausaufenthalt
h) Information zur gesetzlichen Pflegeversicherung
i) Tägliche Grundpflege im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung in den Bereichen Körperpflege
Sofern in den jeweiligen Bestimmungen nichts anderes vereinbart ist
8.1.2. PflegeAssistanceleistungen für Angehörige
a) Die gemäß Ziffer 8.1.1. a) bis i) der Zusatzbedingungen beschriebenen PflegeAssistanceleistungen werden auch für die in häuslicher Gemeinschaft mit der versicherten Person lebenden pflegebedürftigen Angehörigen erbracht.
b) Die versicherte Person hat Anspruch auf die PflegeAssistanceleistungen für pflegebedürftige Angehörige
Bei der versicherten Person ist eine der unter Ziffer 2.2.14 a) bis e) oder Ziffer 2.2.15 der Zusatzbedingungen genannten schweren Unfallverletzungen eingetreten.
Die pflegebedürftigen Angehörigen waren bereits vor dem Unfall der versicherten Person ganz oder teilweise nicht in der Lage
Die Pflegeaufgaben wurden bereits vor dem Unfallzeitpunkt von der versicherten Person wahrgenommen.
c) Die Leistungen werden längstens bis 2 Monate nach dem Unfallereignis erbracht.
Dokumentversion: 2021.04
Die PflegeAssistanceleistungen stehen ausschließlich subsidiär
Bestreitet der andere Ersatzpflichtige allerdings seine Leistungspflicht
Die PflegeAssistanceleistungen werden ausschließlich in Deutschland erbracht.
8.1.1. PflegeAssistanceleistungen für versicherte Personen
Die versicherte Person hat Anspruch auf die unter Ziffer 8.1.1 a) bis i) aufgeführten PflegeAssistanceleistungen
Die versicherte Person befand sich unfallbedingt über einen zusammenhängenden Zeitraum von 16 Wochen in einer medizinisch notwendigen
Bei der versicherten Person tritt eine der unter Ziffer 2.2.14 a) bis e) oder Ziffer 2.2.15 der Zusatzbedingungen genannten schweren Unfallverletzungen ein und ist danach in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit so stark beeinträchtigt
Wir übernehmen die Kosten der Vermittlung und Organisation qualifizierter Dienstleister
a) Tägliche Versorgung mit einer warmen Mahlzeit.
b) Bis zu zweimal pro Woche Einkauf von regelmäßig benötigten Waren und Lebensmitteln sowie Erledigung notwendiger Besorgungen (die Kosten für eingekaufte Waren und Lebensmittel werden nicht übernommen).
c) Bis zu zweimal pro Woche Fahrdienst inkl. Begleitung zu notwendigen Behörden
d) Bis zu insgesamt 10 Stunden pro Woche für die Reinigung der Wohnung
e) Sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind
f) NotfallVermittlung eines Pflegeplatzes für nicht suizidgefährdete Erwachsene in einer qualitätsgeprüften Pflegeeinrichtung. Es wird ein möglichst ortsnaher Pflegeplatz vermittelt
g) Tagund Nachtwache bis 48 Stunden nach dem Krankenhausaufenthalt
h) Information zur gesetzlichen Pflegeversicherung
i) Tägliche Grundpflege im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung in den Bereichen Körperpflege
Sofern in den jeweiligen Bestimmungen nichts anderes vereinbart ist
8.1.2. PflegeAssistanceleistungen für Angehörige
a) Die gemäß Ziffer 8.1.1. a) bis i) der Zusatzbedingungen beschriebenen PflegeAssistanceleistungen werden auch für die in häuslicher Gemeinschaft mit der versicherten Person lebenden pflegebedürftigen Angehörigen erbracht.
b) Die versicherte Person hat Anspruch auf die PflegeAssistanceleistungen für pflegebedürftige Angehörige
Bei der versicherten Person ist eine der unter Ziffer 2.2.14 a) bis e) oder Ziffer 2.2.15 der Zusatzbedingungen genannten schweren Unfallverletzungen eingetreten.
Die pflegebedürftigen Angehörigen waren bereits vor dem Unfall der versicherten Person ganz oder teilweise nicht in der Lage
Die Pflegeaufgaben wurden bereits vor dem Unfallzeitpunkt von der versicherten Person wahrgenommen.
c) Die Leistungen werden längstens bis 2 Monate nach dem Unfallereignis erbracht.
Dokumentversion: 2021.04