In der Unfallversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Balance folgendes für Familien-Vorsorgeversicherung:
9.6.1. Eheschließung oder eingetragene Lebenspartnerschaft
Abweichend von Ziffer 5.1 der Zusatzbedingungen gilt:
a) Im Rahmen des Versicherungsschutzes der Familienvorsorge gilt bei Eheschließung oder mit Beginn einer eingetragenen Lebenspartnerschaft für die Leistungsart Invalidität eine Versicherungssumme von 100.000 Euro.
Darüber hinaus gilt die Leistungsart UnfallTodesfallleistung in Höhe von 10.000 Euro und die Leistungsart UnfallKrankenhaustagegeld mit Genesungsgeld in Höhe von 20 Euro versichert.
b) Der Versicherungsschutz wird für einen Zeitraum von 6 Monaten gewährt.
9.6.2. Schwangerschaft
Abweichend von Ziffer 5.2 der Zusatzbedingungen gilt im Rahmen des Versicherungsschutzes der Familienvorsorge bei Schwangerschaft
Darüber hinaus gilt bei Geburt und Adoption eines Kindes die Leistungsart UnfallKrankenhaustagegeld mit Genesungsgeld in Höhe von 20 Euro versichert.
9.6.3. Prämienbefreiung bei Tod des Versicherungsnehmers
Abweichend zu Ziffer 5.3 b) der Zusatzbedingungen gelten die Bestimmungen der Ziffer 5.3 a) der Zusatzbedingungen auch dann
Dokumentversion: 2021.04
9.6.1. Eheschließung oder eingetragene Lebenspartnerschaft
Abweichend von Ziffer 5.1 der Zusatzbedingungen gilt:
a) Im Rahmen des Versicherungsschutzes der Familienvorsorge gilt bei Eheschließung oder mit Beginn einer eingetragenen Lebenspartnerschaft für die Leistungsart Invalidität eine Versicherungssumme von 100.000 Euro.
Darüber hinaus gilt die Leistungsart UnfallTodesfallleistung in Höhe von 10.000 Euro und die Leistungsart UnfallKrankenhaustagegeld mit Genesungsgeld in Höhe von 20 Euro versichert.
b) Der Versicherungsschutz wird für einen Zeitraum von 6 Monaten gewährt.
9.6.2. Schwangerschaft
Abweichend von Ziffer 5.2 der Zusatzbedingungen gilt im Rahmen des Versicherungsschutzes der Familienvorsorge bei Schwangerschaft
Darüber hinaus gilt bei Geburt und Adoption eines Kindes die Leistungsart UnfallKrankenhaustagegeld mit Genesungsgeld in Höhe von 20 Euro versichert.
9.6.3. Prämienbefreiung bei Tod des Versicherungsnehmers
Abweichend zu Ziffer 5.3 b) der Zusatzbedingungen gelten die Bestimmungen der Ziffer 5.3 a) der Zusatzbedingungen auch dann
Dokumentversion: 2021.04