Bei der Unfallversicherung der Janitos Versicherung kann der Versicherer bei unvollständigen oder unrichtigen Angaben zu gefahrerheblichen Umständen vom Vertrag zurücktreten. Wann dieses Rücktrittsrecht besteht, innerhalb welcher Frist es geltend gemacht werden muss, wann es ausgeschlossen ist und welche Folgen ein Rücktritt für Versicherungsschutz und Prämie hat, wird hier verständlich erläutert.
5.2.1. Voraussetzungen und Ausübung des Rücktritts
a) Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen Umständen berechtigen uns, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.
b) Wir müssen unser Rücktrittsrecht innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch nachträglich weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die unser Rücktrittsrecht begründet, Kenntnis erlangen.
c) Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung Ihnen gegenüber.
5.2.2. Ausschluss des Rücktrittsrechts
a) Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
b) Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben.
c) Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
5.2.3. Folgen des Rücktritts
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz.
Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.
Uns steht der Teil der Prämie zu, der der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
Was bedeutet das konkret?
Machen Sie beim Abschluss falsche oder unvollständige Angaben zu wichtigen Risikofragen, kann der Versicherer den Vertrag rückgängig machen – vorausgesetzt, er hat Sie zuvor in Textform auf die Folgen hingewiesen. Der Rücktritt muss innerhalb eines Monats ab Kenntnis schriftlich Ihnen gegenüber erklärt werden. In bestimmten Fällen ist der Rücktritt ausgeschlossen, etwa wenn dem Versicherer der Umstand bekannt war oder Sie keine schwere Schuld trifft. Kommt es zum Rücktritt, entfällt der Versicherungsschutz, und der Versicherer behält die Prämie für die bereits abgelaufene Vertragszeit.
Häufige Fragen
Wann darf der Versicherer vom Vertrag zurücktreten?
Bei unvollständigen und unrichtigen Angaben zu den gefahrerheblichen Umständen. Dies gilt nur, wenn Sie zuvor durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen wurden.
Innerhalb welcher Frist muss der Rücktritt erklärt werden?
Das Rücktrittsrecht muss innerhalb eines Monats schriftlich geltend gemacht werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht Kenntnis erlangt.
Wann ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen?
Wenn der Versicherer den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit kannte, wenn Sie nachweisen, dass die Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht wurden, oder wenn bei grob fahrlässiger Verletzung nachgewiesen wird, dass der Vertrag auch bei Kenntnis – wenn auch zu anderen Bedingungen – geschlossen worden wäre.
Welche Folgen hat der Rücktritt für den Versicherungsschutz?
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Tritt der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, darf er den Schutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen, dass der falsch angezeigte Umstand weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für Feststellung oder Umfang der Leistung ursächlich war – außer bei arglistiger Verletzung der Anzeigepflicht.
Was passiert mit der bereits gezahlten Prämie?
Dem Versicherer steht der Teil der Prämie zu, der der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
Dokumentversion: 2021.04