In der Unfallversicherung der Janitos Versicherung werden Folgeprämien zum vereinbarten Zeitpunkt fällig – wer nicht rechtzeitig zahlt, gerät ohne Mahnung in Verzug. Hier erfahren Sie, welche Zahlungsfrist gesetzt wird, wann der Versicherungsschutz entfällt und unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung möglich ist.
2.4.1. Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
Die Folgeprämien werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig.
2.4.2. Verzug
- a) Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.
- b) Wir werden Sie auf Ihre Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Diese Fristsetzung ist nur wirksam, wenn wir darin die rückständigen Beträge der Prämie sowie die Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und die Rechtsfolgen angeben, die nach den Ziffern 2.4.3 und 2.4.4 der Allgemeinen Bedingungen mit dem Fristablauf verbunden sind.
- c) Wir sind berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
2.4.3. Kein Versicherungsschutz
Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, wenn Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 2.4.2 b) der Allgemeinen Bedingungen darauf hingewiesen wurden.
2.4.4. Kündigung
- a) Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn wir Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 2.4.2 b) der Allgemeinen Bedingungen darauf hingewiesen haben.
- b) Haben wir gekündigt, und zahlen Sie danach innerhalb eines Monats die angemahnte Prämie, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Zahlen Sie eine Folgeprämie nicht zum vereinbarten Termin, sind Sie automatisch im Verzug – eine gesonderte Mahnung ist dafür nicht nötig, außer Sie haben die Verspätung nicht zu vertreten. Der Versicherer fordert Sie in Textform zur Zahlung auf und räumt Ihnen dafür eine Frist von mindestens zwei Wochen ein. Verstreicht diese Frist ohne Zahlung, kann der Versicherungsschutz entfallen und der Vertrag gekündigt werden. Zahlen Sie nach einer Kündigung binnen eines Monats, läuft der Vertrag weiter – für die Zwischenzeit besteht jedoch kein Schutz.
Häufige Fragen
Wann gerate ich mit der Folgeprämie in Verzug?
Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig zum jeweils vereinbarten Zeitpunkt gezahlt, geraten Sie ohne Mahnung in Verzug – es sei denn, Sie haben die verspätete Zahlung nicht zu vertreten.
Welche Zahlungsfrist wird mir gesetzt?
Der Versicherer fordert Sie auf Ihre Kosten in Textform zur Zahlung auf und setzt Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen. Die Fristsetzung ist nur wirksam, wenn die rückständigen Beträge, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angegeben werden.
Was passiert mit meinem Versicherungsschutz nach Ablauf der Frist?
Sind Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist noch im Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, sofern Sie in der Zahlungsaufforderung darauf hingewiesen wurden.
Kann der Vertrag wegen Zahlungsverzugs gekündigt werden?
Ja. Sind Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist noch im Verzug, kann der Vertrag ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn Sie in der Zahlungsaufforderung darauf hingewiesen wurden.
Bleibt der Vertrag bestehen, wenn ich nach der Kündigung zahle?
Zahlen Sie nach einer Kündigung innerhalb eines Monats die angemahnte Prämie, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle zwischen Zugang der Kündigung und der Zahlung besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
Dokumentversion: 2021.04