In der Unfallversicherung der Janitos Versicherung dürfen sowohl Sie als auch der Versicherer den Vertrag nach einem Versicherungsfall kündigen – etwa nach einer erbrachten Leistung oder einer erhobenen Klage. Erfahren Sie, welche Fristen gelten, ab wann eine Kündigung wirksam wird und wie sie sich auf einzelne Personen oder Leistungsarten beschränken lässt.
Kündigungsrecht nach einem Versicherungsfall:
Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben. Die Kündigung kann auf die betroffene versicherte Person oder die betroffene Leistungsart beschränkt werden.
Frist für die Kündigung:
Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach Leistung oder im Falle eines Rechtsstreits nach Klagerücknahme, Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Textform zugegangen sein.
Wirksamwerden bei Ihrer Kündigung:
Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Versicherungsjahres, wirksam wird.
Wirksamwerden bei unserer Kündigung:
Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Versicherungsfall haben beide Seiten – Sie und der Versicherer – ein Sonderkündigungsrecht. Dieses greift, wenn eine Leistung erbracht wurde oder Sie eine Klage auf Leistung erhoben haben. Die Kündigung muss innerhalb der genannten Frist in Textform erfolgen und kann sich auch nur auf eine einzelne versicherte Person oder Leistungsart beziehen. Je nachdem, wer kündigt, wird die Kündigung zu unterschiedlichen Zeitpunkten wirksam.
Häufige Fragen
Wann darf ich nach einem Versicherungsfall kündigen?
Sie können den Vertrag kündigen, wenn der Versicherer eine Leistung erbracht oder Sie gegen ihn Klage auf eine Leistung erhoben haben.
Bis wann muss die Kündigung zugegangen sein?
Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach Leistung oder im Falle eines Rechtsstreits nach Klagerücknahme, Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Textform zugegangen sein.
Ab wann wird meine Kündigung wirksam?
Ihre Kündigung wird sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ablauf des Versicherungsjahres.
Ab wann wird eine Kündigung durch den Versicherer wirksam?
Eine Kündigung durch den Versicherer wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.
Kann die Kündigung auf eine Person oder Leistungsart beschränkt werden?
Ja, die Kündigung kann auf die betroffene versicherte Person oder die betroffene Leistungsart beschränkt werden.
Dokumentversion: 2021.04