In der Unfallversicherung der Janitos Versicherung bleibt das Recht des Versicherers unberührt, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Im Fall der Anfechtung steht dem Versicherer der Prämienanteil zu, der der bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
In der Unfallversicherung der Janitos Versicherung gilt für die Anfechtung Folgendes:
- Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt unberührt.
- Im Fall der Anfechtung steht dem Versicherer der Teil der Prämie zu, der der bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
6. Altersumstellungen
Dokumentversion: 2021.04
Was bedeutet das konkret?
Wurde der Vertrag durch bewusste Täuschung zustande gebracht, darf der Versicherer ihn anfechten. Diese Möglichkeit bleibt bestehen. Kommt es zur Anfechtung, behält der Versicherer den Prämienanteil für den Zeitraum bis zum Wirksamwerden der Anfechtung.
Häufige Fragen
Wann darf der Versicherer den Vertrag anfechten?
Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt unberührt.
Welcher Prämienanteil steht dem Versicherer bei einer Anfechtung zu?
Im Fall der Anfechtung steht dem Versicherer der Teil der Prämie zu, der der bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
Berührt die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung andere Rechte?
Das Recht zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bleibt unberührt.