Bei einer Anzeigepflichtverletzung ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit kann die Janitos Versicherung den Vertrag der Unfallversicherung mit einmonatiger Frist kündigen oder rückwirkend an andere Bedingungen anpassen. Erfahren Sie, welche Fristen, Hinweispflichten und Sonderkündigungsrechte dabei gelten.
5.3.1. Kündigung
a) Kündigung bei ausgeschlossenem Rücktrittsrecht:
Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil Ihre Verletzung einer Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte, können wir den Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat in Schriftform kündigen. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.
Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch nachträglich weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung Ihrer Anzeigepflicht Kenntnis erlangt haben.
b) Ausschluss bei Kenntnis:
Wir können uns auf unser Kündigungsrecht wegen Anzeigepflichtverletzung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
c) Ausschluss bei Vertragsschluss zu anderen Bedingungen:
Das Kündigungsrecht ist auch ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
5.3.2. Rückwirkende Vertragsanpassung
a) Anpassung an andere Bedingungen:
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu anderen Bedingungen geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.
b) Frist zur Geltendmachung:
Wir müssen die Vertragsanpassung innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch nachträglich weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, mit dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die uns zur Vertragsanpassung berechtigt, Kenntnis erlangen.
c) Ausschluss bei Kenntnis:
Wir können uns auf eine Vertragsanpassung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
d) Ihr Sonderkündigungsrecht:
Erhöht sich durch die Vertragsanpassung die Prämie um mehr als 10 Prozent oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung fristlos in Textform kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie beim Vertragsabschluss versehentlich – also ohne Vorsatz und ohne grobe Fahrlässigkeit – nicht alle Angaben richtig gemacht haben, darf der Versicherer nicht einfach zurücktreten. Stattdessen kann er den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen oder ihn rückwirkend an andere Bedingungen anpassen. Voraussetzung ist immer ein vorheriger Hinweis in Textform. Kannte der Versicherer den Umstand bereits oder hätte er den Vertrag ohnehin abgeschlossen, entfallen diese Rechte. Steigt bei einer Anpassung die Prämie deutlich oder wird der Schutz eingeschränkt, dürfen Sie den Vertrag Ihrerseits kurzfristig beenden.
Häufige Fragen
Welche Kündigungsfrist gilt bei einer einfachen Anzeigepflichtverletzung?
Ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte, kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat in Schriftform kündigen – vorausgesetzt, Sie wurden zuvor durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen hingewiesen.
Wann beginnt die Monatsfrist für die Kündigung?
Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung Ihrer Anzeigepflicht Kenntnis erlangt hat.
Wann kann sich der Versicherer nicht auf sein Kündigungsrecht berufen?
Wenn der Versicherer den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte, oder wenn Sie nachweisen, dass der Vertrag auch bei Kenntnis der Umstände – wenn auch zu anderen Bedingungen – geschlossen worden wäre.
Was passiert bei einer rückwirkenden Vertragsanpassung?
Hätte der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der Umstände, aber zu anderen Bedingungen geschlossen, werden diese anderen Bedingungen auf sein Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten, gelten die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode. Die Anpassung muss innerhalb eines Monats schriftlich geltend gemacht werden.
Kann ich nach einer Vertragsanpassung selbst kündigen?
Ja. Erhöht sich durch die Anpassung die Prämie um mehr als 10 Prozent oder wird die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand ausgeschlossen, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung fristlos in Textform kündigen.
Dokumentversion: 2021.04