Bei der Unfallversicherung der Janitos Versicherung haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn Sie eine Umstellung Ihres Unfallversicherungsschutzes weder automatisch noch individuell wünschen. Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung können Sie den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
Wünschen Sie weder die automatische noch eine individuelle Umstellung des Unfallversicherungsschutzes, können Sie den Vertrag kündigen:
- innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über den Umfang und die Ausgestaltung der Umstellung,
- mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Umstellung.
Wir werden Sie in dem Nachtrag zum Versicherungsschein nochmals auf das Kündigungsrecht hinweisen.
7. Was müssen Sie bei einer Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung beachten?
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Unfallversicherungsschutz umgestellt werden soll und Sie diese Umstellung nicht möchten, dürfen Sie den Vertrag beenden. Dafür haben Sie einen Monat Zeit, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die Information über die geplante Umstellung erhalten. Die Kündigung wirkt sofort, frühestens jedoch zu dem Termin, an dem die Umstellung greift. Ein zusätzlicher Hinweis auf dieses Recht erfolgt im Nachtrag zum Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Wann kann ich außerordentlich kündigen?
Sie können außerordentlich kündigen, wenn Sie weder die automatische noch eine individuelle Umstellung Ihres Unfallversicherungsschutzes wünschen.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über Umfang und Ausgestaltung der Umstellung kündigen.
Ab wann wird die Kündigung wirksam?
Die Kündigung wirkt mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Umstellung.
Werde ich auf das Kündigungsrecht hingewiesen?
Ja, Sie werden im Nachtrag zum Versicherungsschein nochmals auf das Kündigungsrecht hingewiesen.