In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Hausratversicherung Basic folgendes für Diebstahl und böswillige Beschädigung auf dem Grundstück des Versicherungsortes sowie für Wäsche und Bekleidung auf Urlaubsreisen:
1.1.1. Wäsche und Bekleidung auf dem Grundstück des Versicherungsortes
Mitversichert ist der Diebstahl sowie die vorsätzliche, böswillige Zerstörung oder Beschädigung (inkl. Graffiti) von Wäsche und Bekleidung, die sich innerhalb des Grundstücks, auf dem die versicherte Wohnung liegt, befindet.
Es sind nur Wäsche und Bekleidungsstücke versichert, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind.
Die Entschädigung für den Versicherungsschutz ist je Versicherungsfall auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt.
1.1.2. Versicherte Sachen auf dem Grundstück des Versicherungsortes
Mitversichert ist der Diebstahl sowie die vorsätzliche, böswillige Zerstörung oder Beschädigung (inkl. Graffiti) von
a) beweglichem Garteninventar (z. B. Gartenmöbel, Grills etc.)
b) Gartengeräten (z. B. Gartenschere, Schaufel etc.)
c) von Gartentechnik (Mähroboter, Aufsitzrasenmäher, etc.)
d) fest verankerten Gartenskulpturen
e) Spielfahrzeugen (z. B. Roller, Laufräder, GoKarts etc.)
Der Versicherungsschutz gemäß a) bis e) besteht nur innerhalb des Grundstücks, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
Kein Versicherungsschutz besteht gemäß Ziff. 2.2.1 e) für versicherungsbzw. zulassungspflichtige Spielfahrzeuge, sowie für Spielfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h.
Die Gesamtentschädigung für Sachen gemäß a) bis e) ist je Versicherungsfall auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt.
1.1.3. Markisen, Antennenanlagen und Überwachungsanlagen auf dem Grundstück des Versicherungsortes
Mitversichert ist der Diebstahl sowie die vorsätzliche, böswillige Zerstörung oder Beschädigung (inkl. Graffiti) von
a) Markisen
b) Antennenanlagen
c) technischen, optischen und akustischen Überwachungsanlagen bzw. Sicherheitselektronik
Der Versicherungsschutz gemäß a) bis c) besteht nur innerhalb des Grundstücks, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
Die Gesamtentschädigung für Sachen gemäß a) bis c) ist je Versicherungsfall auf 1% der Versicherungssumme begrenzt.
1.1.4. Diebstahl und böswillige Beschädigung von Waschmaschinen und Wäschetrocknern aus Gemeinschaftsräumen auf dem Grundstück des Versicherungsortes
Mitversichert ist der Diebstahl sowie die vorsätzliche, böswillige Zerstörung oder Beschädigung (inkl. Graffiti) von Waschmaschinen und Wäschetrocknern aus Gemeinschaftsräumen.
Der Versicherungsschutz besteht nur innerhalb des Grundstücks, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt.
1.1.5.
Wäsche und Bekleidung während einer Urlaubsreise
Mitversichert ist der Diebstahl sowie die vorsätzliche, böswillige Zerstörung oder Beschädigung (inkl. Graffiti) von Wäsche und Bekleidung, die sich während einer Urlaubsreise
• auf Balkonen, Loggien oder Terrassen von Hotelzimmern,
• innerhalb des Grundstücks einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses oder
• innerhalb des Grundstücks eines offiziellen Campingplatzes befindet.
Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit von der versicherten Wohnung für die Dauer von mindestens 2 Übernachtungen.
Es sind nur Wäsche und Bekleidungsstücke versichert, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt.
Dokumentversion: 2024.07
1.1.1. Wäsche und Bekleidung auf dem Grundstück des Versicherungsortes
Mitversichert ist der Diebstahl sowie die vorsätzliche, böswillige Zerstörung oder Beschädigung (inkl. Graffiti) von Wäsche und Bekleidung, die sich innerhalb des Grundstücks, auf dem die versicherte Wohnung liegt, befindet.
Es sind nur Wäsche und Bekleidungsstücke versichert, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind.
Die Entschädigung für den Versicherungsschutz ist je Versicherungsfall auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt.
1.1.2. Versicherte Sachen auf dem Grundstück des Versicherungsortes
Mitversichert ist der Diebstahl sowie die vorsätzliche, böswillige Zerstörung oder Beschädigung (inkl. Graffiti) von
a) beweglichem Garteninventar (z. B. Gartenmöbel, Grills etc.)
b) Gartengeräten (z. B. Gartenschere, Schaufel etc.)
c) von Gartentechnik (Mähroboter, Aufsitzrasenmäher, etc.)
d) fest verankerten Gartenskulpturen
e) Spielfahrzeugen (z. B. Roller, Laufräder, GoKarts etc.)
Der Versicherungsschutz gemäß a) bis e) besteht nur innerhalb des Grundstücks, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
Kein Versicherungsschutz besteht gemäß Ziff. 2.2.1 e) für versicherungsbzw. zulassungspflichtige Spielfahrzeuge, sowie für Spielfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h.
Die Gesamtentschädigung für Sachen gemäß a) bis e) ist je Versicherungsfall auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt.
1.1.3. Markisen, Antennenanlagen und Überwachungsanlagen auf dem Grundstück des Versicherungsortes
Mitversichert ist der Diebstahl sowie die vorsätzliche, böswillige Zerstörung oder Beschädigung (inkl. Graffiti) von
a) Markisen
b) Antennenanlagen
c) technischen, optischen und akustischen Überwachungsanlagen bzw. Sicherheitselektronik
Der Versicherungsschutz gemäß a) bis c) besteht nur innerhalb des Grundstücks, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
Die Gesamtentschädigung für Sachen gemäß a) bis c) ist je Versicherungsfall auf 1% der Versicherungssumme begrenzt.
1.1.4. Diebstahl und böswillige Beschädigung von Waschmaschinen und Wäschetrocknern aus Gemeinschaftsräumen auf dem Grundstück des Versicherungsortes
Mitversichert ist der Diebstahl sowie die vorsätzliche, böswillige Zerstörung oder Beschädigung (inkl. Graffiti) von Waschmaschinen und Wäschetrocknern aus Gemeinschaftsräumen.
Der Versicherungsschutz besteht nur innerhalb des Grundstücks, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt.
1.1.5.
Wäsche und Bekleidung während einer Urlaubsreise
Mitversichert ist der Diebstahl sowie die vorsätzliche, böswillige Zerstörung oder Beschädigung (inkl. Graffiti) von Wäsche und Bekleidung, die sich während einer Urlaubsreise
• auf Balkonen, Loggien oder Terrassen von Hotelzimmern,
• innerhalb des Grundstücks einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses oder
• innerhalb des Grundstücks eines offiziellen Campingplatzes befindet.
Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit von der versicherten Wohnung für die Dauer von mindestens 2 Übernachtungen.
Es sind nur Wäsche und Bekleidungsstücke versichert, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt.
Dokumentversion: 2024.07