In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Hausratversicherung Basic folgendes für Nichtinstallation von Rauchmeldern:
Abweichend von Abschnitt B 8.1.1 (1) VHB 2010 gilt:
Die Nichteinhaltung gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften zur Installation von Rauchmeldern in den versicherten Räumlichkeiten gilt nicht als Obliegenheitsverletzung.
Dokumentversion: 2024.07
Abweichend von Abschnitt B 8.1.1 (1) VHB 2010 gilt:
Die Nichteinhaltung gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften zur Installation von Rauchmeldern in den versicherten Räumlichkeiten gilt nicht als Obliegenheitsverletzung.
Dokumentversion: 2024.07