In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Hausratversicherung Basic folgendes für Schäden durch Anprall von Luft, Schienen, Kraftund Wasserfahrzeugen:
In Ergänzung zu Abschnitt A 2.1.4 VHB 2010 gilt:
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch den Anprall eines Luft, Schienen, Kraftoder Wasserfahrzeuges zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.
Für den Anprall von Kraftfahrzeugen besteht Versicherungsschutz jedoch nur, wenn diese nicht vom Versicherungsnehmer (Eigentümer, Halter, Fahrer) betrieben werden.
Dokumentversion: 2024.07
In Ergänzung zu Abschnitt A 2.1.4 VHB 2010 gilt:
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch den Anprall eines Luft, Schienen, Kraftoder Wasserfahrzeuges zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.
Für den Anprall von Kraftfahrzeugen besteht Versicherungsschutz jedoch nur, wenn diese nicht vom Versicherungsnehmer (Eigentümer, Halter, Fahrer) betrieben werden.
Dokumentversion: 2024.07