In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Hausratversicherung Basic folgendes für Tresorräume in Bankund Geldinstituten:
In Erweiterung zu Abschnitt A 6.3 VHB 2010 gilt:
Zum Versicherungsort gehören auch Tresorräume in Bankoder Geldinstituten, soweit dort vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person Kundenschließfächer zu privaten Zwecken genutzt werden.
Der Versicherungsschutz an diesem Versicherungsort erstreckt sich nicht auf Leistungen, die von einem Schaden verursachenden Dritten erlangt werden können oder auf Schäden, die das Bankoder Geldinstitut ersetzt bzw. für die das Bankoder Geldinstitut haftet.
8.
Außenversicherung
Dokumentversion: 2024.07
In Erweiterung zu Abschnitt A 6.3 VHB 2010 gilt:
Zum Versicherungsort gehören auch Tresorräume in Bankoder Geldinstituten, soweit dort vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person Kundenschließfächer zu privaten Zwecken genutzt werden.
Der Versicherungsschutz an diesem Versicherungsort erstreckt sich nicht auf Leistungen, die von einem Schaden verursachenden Dritten erlangt werden können oder auf Schäden, die das Bankoder Geldinstitut ersetzt bzw. für die das Bankoder Geldinstitut haftet.
8.
Außenversicherung
Dokumentversion: 2024.07